Hallo an alle, die sich für die Rechtsgrundlage zur 10-jährigen Kündigungsfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen interessierten (siehe unten mein Beitrag vom 4.10.) :
Auf die Schnelle habe ich folgende Seite zu dem Thema gefunden :
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…
Daraus folgender Auszug :
Zitat :
—>> Darüber hinaus wurden die Länderregierungen dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Gebiete festzulegen, in denen keine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sichergestellt ist. Werden in diesen Gebieten Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, gelten verlängerte Kündigungssperrfristen von fünf oder sogar zehn Jahren (je nach dem, wann die Wohnung umgewandelt oder verkauft wurde). Während die Bayerische Staatsregierung einige Umlandgemeinden wie z.B. Ottobrunn bereits wieder aus dem Katalog der Gebiete mit gefährdeter Wohnungsversorgung gestrichen hat, gelten für München vorerst noch die verlängerten Sperrfristen von fünf bzw. zehn Jahren. (Die zehnjährige Sperrfrist gilt, wenn Umwandlung und Verkauf nach dem 1.5.1993 stattgefunden haben.)