Mietminderung bei Lärmbelästigung?

Hallo,
ein Bekannter hatte Streit mit seiner Vermieterin.Es ging darum,das sie die Wohnung über ihm renovieren läst.Das ganze soll ca 4 Wochen dauern.Ab wann hat er ein Anrecht auf Mietminderung und wenn jemand noch ein passendes Gerichtsurteil hat wäre es total klasse.
Da es öfter zu Streitigkeiten kommt,überlegt mein Bekannter auszuziehen.Er hat jedoch Angst das die Vermieterin dann für sämtliche Schäden in der Wohnung haftbar macht, die noch vom Vormieter sind.z.B. das der Pakettboden zerkratzt ist(war er vorher schon) Er hat ja schon´ne Menge Miete an Sie bezahlt.Muss nicht ein Teil der Miete für solche Reperaturen weg gelegt werden?
Hat der Mieter nicht das anrecht auf z.B. einen neuen Teppichboden nach ´ner bestimmten Zeit?
Wäre echt klasse wenn ihm jemand helfen könnte.
Viele Grüsse Tino

Hallo Tino,

ein Bekannter hatte Streit mit seiner Vermieterin.Es ging
darum,das sie die Wohnung über ihm renovieren läst.Das ganze
soll ca 4 Wochen dauern.Ab wann hat er ein Anrecht auf
Mietminderung und wenn jemand noch ein passendes
Gerichtsurteil hat wäre es total klasse.

ja, er hat Anspruch auf Mietminderung. Das LG Hannover WM 86, 311 hat bei erheblichen Bauarbeiten im Haus und über die Dauer von mindestens 6 Monaten 22 % Mietminderung anerkannt. Wenn es sich gar um einen Ausbau des Dachgeschosses handelt kann die Mieter über 50 % - 60 % gemindert werden. Es muss aber hingewiesen werden, dass die Störungen schon erheblich sein müssen (AG Hamburg WM 87, 272). Empfehlung: 20 %, mehr nicht.

Da es öfter zu Streitigkeiten kommt,überlegt mein Bekannter
auszuziehen.Er hat jedoch Angst das die Vermieterin dann für
sämtliche Schäden in der Wohnung haftbar macht, die noch vom
Vormieter sind.z.B. das der Pakettboden zerkratzt ist(war er
vorher schon) Er hat ja schon´ne Menge Miete an Sie
bezahlt.Muss nicht ein Teil der Miete für solche Reperaturen
weg gelegt werden?

nein, Mieteinnahmen haben nichts mit der Mängelbeseitigung zu tun. Man geht zwar davon aus, dass der Vermieter einen Teil der Mieteinnahmen investiert. Verpflichtet dazu ist er jedoch nicht.

Hat der Mieter nicht das anrecht auf z.B. einen neuen
Teppichboden nach ´ner bestimmten Zeit?

Ein Recht auf einen neuen Teppichboden gibt es grundsätzlich nicht. Es gibt höchstens die Pflicht des Vermeierts Mängel zu beseitigen. So z.B. am Teppichboden wenn dieser Löcher hat und bricht und somit der Mieter stürzen könnte.

Gruss Günter