Mietminderung

Unser Haus wird saniert(Wärmedämmung an der Fassade,Dach und Keller).
Die Mieter die bis jetzt noch keinen Balkon hatten bekommen einen.
Logischerweise sind die Bauarbeiten mit Lärm und Dreck sowie einem eingerüsteten Haus verbunden.
Habe ich in diesem Fall das Recht die Miete zu mindern? Wenn ja, um wiviel Prozent,wie stelle ich das an ??
Vielen Dank

Hallo Thomas,

hier kann die Miete gemindert werden. Allerdings ist neben dem Baulärm auch zu beachten ob z.B. ein Balkon vorhanden ist, der derzeit nicht genutzt werden kann. Ferner ist zu beachten, wie die Einschränkungen sind. z.B. kann hier es notwendig sein die Fenster geschlossen zu halten oder es wird wegen des Staubes sogar eine lichtundurchlässige Plane vor die Fenster gehängt.Also. Mietminderung ja, zur Höhe kann wegen der mangelnden Infos keien Aussage getroffen werden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Balkon ist vorhanden(ist begehbar,aber Gerüst steht davor).Die Fenster sind wegen des Lärms meistens geschlossen.Die Fenster sind zum Schutz mit einer lichtdurchlässigen Folie beklebt.
Gruss Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas,

Balkon ist vorhanden(ist begehbar,aber Gerüst steht davor).Die
Fenster sind wegen des Lärms meistens geschlossen.Die Fenster
sind zum Schutz mit einer lichtdurchlässigen Folie beklebt.

Eine Mietminderung von höchstens 10 % ist hier angemessen. Soweit erheblicher Baulärm besteht sind bis zui 30 % Mietminderung möglich. Mit dem Vermieter sollte dies einvernehmlich geklärt werden.

Gruss Günter

Bei mir ist gerade dasselbe geplant, und der Vermieter behauptet,

  1. wir seien zur Duldung verpflichtet und

  2. die Miete dürfe anschließend sogar wegen der Änderungen erhöht werden.

Irgendwie verunsichert mich dein Posting, das wäre doch ein Wertungswiderspruch… oder?

Levay

Hi,

das Posting von W bezog sich nur auf die Bauphase.
Sicher darf ein Vermieter seine Wohnungen modernisieren und instand halten.
Bei Verbesserung des Wohnraums kann nach der abgeschlossenen Modernisierung auch die Miete angehoben werden wenn er ihm Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Mietanpassung bleibt.

nicki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber eine gesetzliche Duldungspflicht und gleichzeitig Mietminderung? Wie gesagt, irgendwie finde ich das widersprüchlich (was freilich nicht heißt, dass es nicht so ist)

Levay

Bei mir ist gerade dasselbe geplant, und der Vermieter
behauptet,

  1. wir seien zur Duldung verpflichtet und

  2. die Miete dürfe anschließend sogar wegen der Änderungen
    erhöht werden.

Irgendwie verunsichert mich dein Posting, das wäre doch ein
Wertungswiderspruch… oder?

Hallo Levay,

der Mieter ist zur Duldung notwendiger Modernisierungen verpflichtet. Das ist richtig. Durch eine solche Massnahmen entstehen jedoch auch Einschränkungen. Diese Einschränkungen erlauben nun gleichzeitig eine Mietminderung während der Arbeiten. Hier ist also kein Widerspruch vorhanden. Auch eine Mieterhöhung ist möglich. Wobei es dann hier darauf ankommt, welches Verfahren der Vermieter gewählt hat, bevor er mit den Arbeiten begonnen hat. Hat er die Arbeiten mindestens drei Monate zuvor und mit der Erklärung, wie sich die Miete ändert, erklärt und legt er am Ende die Unterlagen vor, gilt eine Mieterhöhung im Rahmen der Modernisierung ab dem Zeitpunkt, ab dem sie beendet ist.
Wusste der Mieter von Anfang nichts Näheres, so muss sich der Vermieter mit anderen Fragen der Mieterhöhung herumschlagen. Zu beachten ist hier, dass der Vermieter grundsätzlich Massnahmen, die er ohnehin hätte durchführen müssen, der Höhe nach abziehen muss von den Gesamtkosten.

Nur wenn der Mieter die Höhe der Mieterhöhung kennt, wenn ihm die Einsparungen erkennbar sind, kann er entscheiden, dass er zustimmt. Wenn der Mieter nicht zustimmt - wird der Vermieter die Notwendigkeit beweisen müssen und dann muss der Mieter dies dulden. Der Mieter muss jedoch nicht jeden Unsinn mitmachen.

Bekommt z.B. jemand eine neue Heizung, aber die Fenster sind undicht und veraltet, kann der Mieter die Modernisierung ablehnen. Es ist kein Vorteil, nicht einmal ein Gleichstand zu erwarten. Nur ein Verputz an den Aussenwänden ist keine Modernisierung. usw…

Gruss Günter

Hi,

das Posting von W bezog sich nur auf die Bauphase.
Sicher darf ein Vermieter seine Wohnungen modernisieren und
instand halten.
Bei Verbesserung des Wohnraums kann nach der abgeschlossenen
Modernisierung auch die Miete angehoben werden wenn er ihm
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Mietanpassung bleibt.

nicki

Bei mir ist gerade dasselbe geplant, und der Vermieter
behauptet,

  1. wir seien zur Duldung verpflichtet und

  2. die Miete dürfe anschließend sogar wegen der Änderungen
    erhöht werden.

Irgendwie verunsichert mich dein Posting, das wäre doch ein
Wertungswiderspruch… oder?

Hallo,

hier eine kleine Korrrektur. Der Vermieter kann natürlich nach Abschluss der Bauarbeiten ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Vorgaben für Mieterhöhungen reagieren, wenn er die Miete im Rahmen einer Modernisierungsmassnahme erhöhen will. Teil der Vermeietr drei Monate vor Baubeginn mit, dass sich nach Abschluss die Miete um 1 EURO pro qm erhöht und trifft dies dann zu, kann er einen Modernisierungszuschlag von monatlich bei 50 qm von 50 € verlangen.

Hat er dabei bislang auch eine unter der ortsüblichen Miete eingenomme Miete erhalten, kann er im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die 20 % innerhalb der drei Jahre entweder völlig ausschöpfen oder er könnte - was leider sehr oft passiert - wenn drei Jahre die Miete nicht erhöht wurde, die Miete zusätzlich um 20 % erhöhen.

Gruss Günter

Aber eine gesetzliche Duldungspflicht und gleichzeitig
Mietminderung? Wie gesagt, irgendwie finde ich das
widersprüchlich (was freilich nicht heißt, dass es nicht so
ist)

Hallo Levay,

nochmals zu dieser Duldungspflicht. Die Modernisierung muss natürlich migeteilt und auch nachvollziehbar sein. Sie muss auch wirtschaftlich sein, sowhl für den Mieter als den Vermieter. Unnötige Arbeiten hat der Mieter nicht zu dulden. Er muss auch keine sinnlosen Arbeiten dulden. z.B. erklärbar mit der „neuen Sparheizung“ und den bis zu einem Zentimeter großen „Belüftungsschlitz unter der Wohnungtüre, sowie den Fenster, wo fast die Scheiben herausfallen“. Man spricht daher von der Duldungspflicht bei wirtschaftlich sinnvollen Massnahmen.

Gruss Günter