Renovierungspflicht Vermieter?

Hallo zusammen,

in Mietverträgen wird ja geregelt, welche Räume der Mieter in welchen Zeitabständen zu renovieren hat.

Wie ist es aber andersrum? Wenn z.B. eine Wohung seit über 40 Jahren von ein und demselben Mieter bewohnt wird, ist der Vermieter dann auch zu gewissen Renovierungsarbeiten verpflichtet? 40 Jahre alte Badezimmerfliesen, Waschbecken, Wasserhähne sind voll intakt, nur halt eben steinalt.

Muss ein Vermieter seine Wohnungen von Zeit zu Zeit „erneuern“?

Viele Grüsse
Merit

Hallo Merit,

in Mietverträgen wird ja geregelt, welche Räume der Mieter in
welchen Zeitabständen zu renovieren hat.

Wie ist es aber andersrum? Wenn z.B. eine Wohung seit über 40
Jahren von ein und demselben Mieter bewohnt wird, ist der
Vermieter dann auch zu gewissen Renovierungsarbeiten
verpflichtet?

nein, wobei es sich bei dieser Frage nicht um die Renovierung handelt, sondern um eine Modernisierung. Würde der Begriff „Renovierung“ auch bei Fliesen und Hähnen zutreffen, müsste dies ja - wegen der Vereimnbarung, dass der Mieter die Renovierungen tragen muss - auch hier Leistung erbringen. Renovierung :Streichen, Tapezieren, Malern.

40 Jahre alte Badezimmerfliesen, Waschbecken,

Wasserhähne sind voll intakt, nur halt eben steinalt.

Es besteht weder ein Anspruch auf Mietminderung noch besteht ein Anspruch auf Modernisierung des Bades wenn die Wasserhähne funktionstüchtig sind oder veraltet sind. Dasselbe gilt auch für die Fliesen.

Für die Fliesen ist zu beachten, dass farblich identische Fliesen - auch wenn sie veraltet sind - den Vermieter nicht zwingen, dass er diese austauscht. Sind jedoch verschiedenfarbige Fliesen vorhanden infolge früherer Reparaturen besteht ein Recht auf Mietminderung. Das LG KLeve WM 91, 261 hat 5 % anerkannt.

Eine aufgerauhte Badewanne muss der Veremieter dagegen neu beschichten lassen. Insbesondere dann aber, wenn sogar Lackabsplitterungen zu Verletzungen führen können.

Gruss Günter