Hallo Forum,
beim Lesen der Beiträge über durch den Vermieter eingebrachte Teppichbeläge fiel mir auf, dass einerseits von einer Liegedauer von 10 Jahren (im www findet man zw. 7 und 15 Jahren) gesprochen wird, anderseits der Mieter aber keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter den Teppichbelag nach dieser Zeit austauscht, es sei denn, der Teppich weist Mängel auf, die zu einer Unfallgefahr führen könnten. Wobei sich für mich dann auch die Frage stellen würde, wo der Mangel herrührt (Haustiere etc.)?
Dient die Liegedauer dann nur zur Berechnung des Mieteranteils, wenn dieser den Teppich während der Mietzeit übermäßig abgenutzt hat (große Flecken, Brandlöcher etc.) und der Teppich deshalb vorzeitig ausgetauscht werden muss?
Welche Argumente hat der Vermieter, wenn ein Mieter nach 10 Jahren einen neuen Teppichbelag möchte, weil die Liegedauer rum ist und der Teppich nicht mehr so schön ist? Gibt es hierzu Quellen?
Oder hab’ ich da was falsch verstanden?
Gruß Reni
Hallo,
beim Lesen der Beiträge über durch den Vermieter eingebrachte
Teppichbeläge fiel mir auf, dass einerseits von einer
Liegedauer von 10 Jahren (im www findet man zw. 7 und 15
Jahren)
es werden zehn Jahre berücksichtigt.
gesprochen wird, anderseits der Mieter aber keinen
Anspruch darauf hat, dass der Vermieter den Teppichbelag nach
dieser Zeit austauscht, es sei denn, der Teppich weist Mängel
auf, die zu einer Unfallgefahr führen könnten. Wobei sich für
mich dann auch die Frage stellen würde, wo der Mangel herrührt
(Haustiere etc.)?
wieso ? wenn der Teppichbodenbelag durch Haustiere des Mieters oder andere Ursachen beschädigt wurde hat er ohnehin keinen Anspruch auf Austausch, aber der Vermieter hat hier Anspruch auf Schadenersatz.
Es ist also zu beachten, dass der Vermieter nur verpflichtet ist einen Austausch vorzunehmen wenn der Belag z.B. durch Abnutzung wellig wird und/oder bricht und es kommt dadurch zu Stolperfallen.
Dient die Liegedauer dann nur zur Berechnung des
Mieteranteils, wenn dieser den Teppich während der Mietzeit
übermäßig abgenutzt hat (große Flecken, Brandlöcher etc.) und
der Teppich deshalb vorzeitig ausgetauscht werden muss?
richtig, sie dient zur Berechnung des Schadenersatzes.
Welche Argumente hat der Vermieter, wenn ein Mieter nach 10
Jahren einen neuen Teppichbelag möchte, weil die Liegedauer
rum ist und der Teppich nicht mehr so schön ist? Gibt es
hierzu Quellen?
nein, und für Argumente gibt es keine. Man muss notfalls erfinderisch sein.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Info. Zu dem Punkt:
…, anderseits der Mieter aber keinen
Anspruch darauf hat, dass der Vermieter den Teppichbelag nach
dieser Zeit austauscht, es sei denn, der Teppich weist Mängel
auf, die zu einer Unfallgefahr führen könnten. Wobei sich für
mich dann auch die Frage stellen würde, wo der Mangel herrührt
(Haustiere etc.)?
wieso ? wenn der Teppichbodenbelag durch Haustiere des Mieters
oder andere Ursachen beschädigt wurde hat er ohnehin keinen
Anspruch auf Austausch, aber der Vermieter hat hier Anspruch
auf Schadenersatz.
Wenn aber die 10 Jahre Liegedauer rum sind, hätte der Vermieter ja keine Berechnungsgrundlage mehr für den Austausch und da nun Unfallgefahr besteht, müsste der Vermieter doch auf eigene Kosten austauschen, oder?
Gruß Reni
Hallo Reni,
…, anderseits der Mieter aber keinen
Anspruch darauf hat, dass der Vermieter den Teppichbelag nach
dieser Zeit austauscht, es sei denn, der Teppich weist Mängel
auf, die zu einer Unfallgefahr führen könnten. Wobei sich für
mich dann auch die Frage stellen würde, wo der Mangel herrührt
(Haustiere etc.)?
wieso ? wenn der Teppichbodenbelag durch Haustiere des Mieters
oder andere Ursachen beschädigt wurde hat er ohnehin keinen
Anspruch auf Austausch, aber der Vermieter hat hier Anspruch
auf Schadenersatz.
Wenn aber die 10 Jahre Liegedauer rum sind, hätte der
Vermieter ja keine Berechnungsgrundlage mehr für den Austausch
und da nun Unfallgefahr besteht, müsste der Vermieter doch auf
eigene Kosten austauschen, oder?
Das ist praktisch auch richtig. Wird auch meist so umgesetzt. Nochmals. Ist der Mangel auf Grund von Abnutzungserscheinungen entstanden - also eine Sturzgefahr - muss der Vermieter austauschen. Ist der Mangel/Schaden dagegen durch den Mieter entstanden oder gar durch Haustiere wird man klären müssen, ob der Mieter daran zu beteiligen ist - und zwar auch dann - wenn die zehn Jahre vorbei sind.
Gerade bei der Behauptung, der Mangel sei durch Haustiere entstanden, wir wohl niemand glaubhaft machen wollen, dass dieser Mangel genau nach zehn Jahren eingetreten ist.
Gruss Günter
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