Renovierung durch Mieter

Hallo,

was zählt eigentlich zur Renovierungspflicht bei Mietern?? Nne Freundin von mir ist umgezogen, hat ihre alte Mietwohnung vor dem Auszug noch renoviert, d.h. streichen der Wände und Decke, Teppich gründlcih reinigen, Türen streichen. Ist,wie man ergooglen kann, ja auch ok. Hab aber von nem anderen Bekannten gehört, das er als Mieter eine Wand fürs Bad versetzt hat (wohnt schon seit über 5 Jahren da), und im Bad Umbauten vorgenommen hat. Darf er das überhaupt, ist ja doch was mehr als streichen einer Wand?? Muss er da den Vermieter fragen und braucht für den Umbau ne Genehmigung?? Oder reicht es, wenn er umbaut und teilt es dem Vermieter dann mit, was er macht / machen will?

LG Erika

Hallo Erika,

also ohne Genehmigung darf er das natürlich nicht. Und Wände versetzen ist schon ein erheblicher Eingriff, der ggf. auf die Statik des Gebäudes einflusst nimmt.

Je nach dem, was der Mieter da fabriziert hat, wird er spätestens beim Auszug Probleme kriegen, weil der Vermieter die Herstellung des ursprünglichen Zustands fordern kann und vermutlich auch fordern wird.

Selbst bei Genehmigungen von Umbauten, wird meist darauf hingewiesen, dass bei Auszug auf Verlangen des Vermieters der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist.

Gruß Reni

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