Mal theoretisch durchgespielt: jemand hat seine Wohnung mit dem Einverständnis des Vermieters untervermietet. Die Miete wird vom Untermieter DIREKT an den Vermieter gezahlt.
Wenn der Untermieter nun die Zahlungen an den Vermieter einstellt: inwieweit ist der Hauptmieter dafür verantwortlich bzw. zahlungspflichtig?
Mahlzeit,
auch wenn der Vermieter dem Hauptmieter sein Einverständnis zur Untervermietung gegeben hat, wird der Hauptmieter nicht umhin kommen, dem Mietvertrag gerecht zu werden. Dass die Miete eine Zeit lang von dem Untermieter kam, halte ich für absolut belanglos.
Meinen etwas rudimentären juristischen Kenntnissen lässt sich jedenfalls kein Argument entlocken, mit dem der hauptmieter die Forderung des Vermieters ablehnen könnte, aber belehrt mich ruhig eines Besseren.
Greetz, Bommel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mal theoretisch durchgespielt: jemand hat seine Wohnung mit
dem Einverständnis des Vermieters untervermietet. Die Miete
wird vom Untermieter DIREKT an den Vermieter gezahlt.
Wenn der Untermieter nun die Zahlungen an den Vermieter
einstellt: inwieweit ist der Hauptmieter dafür verantwortlich
bzw. zahlungspflichtig?
Danke im Voraus!
Hallo Vince,
egal an wen der Untermieter die Miete zahlt, der Hauptmieter ist immer gegenüber dem Vermieter haftbar.
Die rechtliche Konsequenz ist hieraus, dass der Vermieter dem Untermieter nie wegen Zahlungsrückstand kündigen kann, sondern der Hauptmieter muss die Folgen einer fristlosen Kündigung bis hin zur Räumungsklage und Räumung wegen Mietrückständen und/oder anderen Schäden tragen.