Wann wird Wohnraum zu Gewerbe?

Hallo Forum,

mal angenommen ein Mieter gründet eine Firma, z. B. Ich-AG, und firmiert unter seiner Wohnadresse. Dort erledigt er die Büroarbeiten. Dem Vermieter, der die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet hat, wird dies von Dritten mitgeteilt. Ist ihm eigentlich egal, da ja kein Kundenverkehr stattfindet, sondern lediglich Büroarbeiten dort erledigt werden. Aber er wird darauf hingewiesen, dass ggf. MwSt. auf die Miete zu erheben und abzuführen sei.

Ist das so, auch wenn nur ein Zimmer und das vermutlich nur teilweise „gewerblich“ genutzt wird? Gibt es, unter den gleichen Umständen, einen Unterschied zwischen Ich-AG und „richtig“ angemeldetem Gewerbe?

Halte das Ganze für ziemlichen Nonsens, oder doch nicht?

Gruß Reni

Hi,

wird steuerrechtlich wie ein Arbeistzimmer bewertet.

nicki

Hallo Reni,

mal angenommen ein Mieter gründet eine Firma, z. B. Ich-AG,
und firmiert unter seiner Wohnadresse. Dort erledigt er die
Büroarbeiten. Dem Vermieter, der die Wohnung zu Wohnzwecken
vermietet hat, wird dies von Dritten mitgeteilt. Ist ihm
eigentlich egal, da ja kein Kundenverkehr stattfindet, sondern
lediglich Büroarbeiten dort erledigt werden. Aber er wird
darauf hingewiesen, dass ggf. MwSt. auf die Miete zu erheben
und abzuführen sei.

Nein, der Vermieter verlangt weiterhin die bisherige Miete. Der Raum wird bei der Steuerklärung als Arbeitszimmer bewertet.

Gruss Günter

Gruß Reni