einen schönen abend ins www-forum,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ein mieter eines hauses gekündigt hat, wie oft und wie lange muss er besichtigungen des objektes dulden?
kann ein vermieter z.b. 3 monate, also so lange wie die kündigungsfrist ist woche für woche evtuelle nachmieter durch das noch vermietete objekt führen, sofern diese natürlich angemeldet wurden?
2tens
wie sieht es eigentlich mit mängeln im angemieteten objekt aus, die baulich bedingt in 5 jahren angefallen sind?
z.b.: gerissene bodenfliesen oder gerissene ecken zur decke hin usw.
müssen solche mängel vom mieter übernommen werden, wo er doch nichts für kann und diese dem vermieter bekannt sind?
als 3ten und letzten punkt habe ich noch eine weitere frage.
wie bzw. wer muss bei einem auszug das übergabeprotokoll aufsetzen oder wie kann man ein solches formulieren?
vielen dank schon jetzt für die immer vielen guten antworten und schönen abend wünscht
andreas
Hi Andreas,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ein mieter eines hauses
gekündigt hat, wie oft und wie lange muss er besichtigungen
des objektes dulden?
kann ein vermieter z.b. 3 monate, also so lange wie die
kündigungsfrist ist woche für woche evtuelle nachmieter durch
das noch vermietete objekt führen, sofern diese natürlich
angemeldet wurden?
Zuerst einmal im Mietvertrag nachsehen, ob dort keine Zeiten für Besichtigungen vereinbart sind. Wenn ja, ist klar geregelt, von wann bis wann Besichtigungen sein können. Bei Arbeitnehmern hat der Vermeiter mindestens zwischen zwei und mehr Tagen zuvor die Besichtigung zu vereinbaren. Ist jemand zu Hause reichen auch 24 Stunden zuvor aus, wenn der Mieter zustimmt.
Ist im Mietvertrag nichts vereinbart so gilt, dass der Mieter mindestens einmal in der Woche bis zu drei Stunden Besichtigungen akzeptieren muss. Natürlich auch bei rechtzeitiger Ankündigung.
2tens
wie sieht es eigentlich mit mängeln im angemieteten objekt
aus, die baulich bedingt in 5 jahren angefallen sind?
z.b.: gerissene bodenfliesen oder gerissene ecken zur decke
hin usw.
müssen solche mängel vom mieter übernommen werden, wo er doch
nichts für kann und diese dem vermieter bekannt sind?
Gerissene Fliesen und Ecken durch bauliche Mängel sind Sache des Vermieters.
als 3ten und letzten punkt habe ich noch eine weitere frage.
wie bzw. wer muss bei einem auszug das übergabeprotokoll
aufsetzen oder wie kann man ein solches formulieren?
Möglichst Mieter und Vermieter gemeinsam und von beiden unterschrieben.
Gruss Günter