Hallo,
ich nehme an, es ist möglich, das Wohngeld eines Mieters direkt von der Wohngeldstelle an den Vermieter überweisen zu lassen.
Ist hierfür das Einverständnis des Mieters notwendig?
Gruß,
Markus
Hallo,
ich nehme an, es ist möglich, das Wohngeld eines Mieters direkt von der Wohngeldstelle an den Vermieter überweisen zu lassen.
Ist hierfür das Einverständnis des Mieters notwendig?
Gruß,
Markus
ich nehme an, es ist möglich, das Wohngeld eines Mieters
direkt von der Wohngeldstelle an den Vermieter überweisen zu
lassen.
Dem Vermieter dürfte es nur recht sein.
Ob das zuständige Amt das macht ist eine andere Sache.
Gruß Ivo
Hallo,
ich nehme an, es ist möglich, das Wohngeld eines Mieters
direkt von der Wohngeldstelle an den Vermieter überweisen zu
lassen.Ist hierfür das Einverständnis des Mieters notwendig?
Hallo,
es ist möglich.
Jedoch muss der Vermieter - zumindest hier in unserer Region - die schriftliche Zustimmung des Mieters vorlegen und einen Grund für diese Lösung angeben. In der Regel wird dieses Verfahren nur angewandt, wenn der Mieter die Miete nicht oder unregelmässig überweist.
Gruss Günter