Reparaturkosten

Hallo,

mal angenommen, ein Mieter meint, die Heizung sei nicht in Ordnung und bestellt, ohne den Vermieter zu informieren, selber einen Heizungsmonteur.
Dieser stellt anschließend ca. 700 € in Rechnung.
Der Mieter möchte nun, um des lieben Friedens Willen, „nur“ die Hälfte vom Vermieter erstattet bekommen haben.
Ist dieses so rechtens ?
Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass derjenige, der einen Auftrag vergibt, diesen auch alleine zu zahlen hat, oder ???

Das fragt sich

Peter

Hallo Peter,

es gibt einen berühmten Satz :„Wer bestellt, bezahlt“. Im Grundsatz kann der Vermieter sich weigern, die Kosten zu übernehmen, auch anteilige Kosten.

Hierbei ist zu beachten, dass der Mieter nicht mit der notwendigen Sorgfalt gehandelt hat. Konnte der Mieter den Vermieter nicht erreichen und war es ein Notfall, darf er den Handwerker rufen. Nur, der Handwerker muss üblicherweise, wenn er von einem Mieter an eine fremde Anlage gerufen wird, bei größeren Reparaturarbeiten zumindest einmal die Zustimmung zur Reparatur vom Vermieter einholen, es sei denn, der Mieter hat die Kostenübernahme ausdrücklich zugesichert. Der Betrag weist auf eine relativ teure Reparatur hin.

Soweit der Vermieter sich an den Reparaturen beteiligt sollte er für künftige Fälle jedoch vorsorgen und dem Mieter klar und deutlich mitteilen, dass künftige, eigenmächtig in Auftrag gegebene Reparaturen nicht mehr, auch nicht anteilig, übernommen werden, wenn nicht die Zustimmung des Vermieters vorliegt.

mal angenommen, ein Mieter meint, die Heizung sei nicht in
Ordnung und bestellt, ohne den Vermieter zu informieren,
selber einen Heizungsmonteur.

Abgesehen von den grundsätzlichen Hinweisen oben. Hier ist aus der hier vorliegenden Beschreibung zumindest erkennbar, dass die Heizung funktioniert hat, nur der Mieter meinte, sie funktioniere nicht richtig.

Dieser stellt anschließend ca. 700 € in Rechnung.

Was wurde denn hier ausgetauscht und ist zumindest als alte Teil noch vorhanden ? In diesem Bereich werden - aus der praktischen Erfahrung -die betrügerischen Handlungen, Ersatzteile für funktionierende Teile einzubauen immer dreister.

Der Mieter möchte nun, um des lieben Friedens Willen, „nur“
die Hälfte vom Vermieter erstattet bekommen haben.
Ist dieses so rechtens ?

Der Mieter hat hier keinerlei Anspruch. Ich kann aus dem Thread nicht erkennen, dass auch nur annähernd ein Notfall vorlag. Wäre es Mitte Dezember/Januar und Aussentemperaturen von 15 Grad Minus könnte man von Gefahr im Verzug reden. Aber bei diesen - zwar kühlen - aber noch nicht lebensgefährlichen Temperaturen, die auch ein Eingefrieren der Heizung nicht ermöglichen - gibt es keinen Anlass, den Vermeietr nicht vor dem Handwerker zu benachrichtigen.

Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass derjenige, der einen
Auftrag vergibt, diesen auch alleine zu zahlen hat, oder ???

richtig, mit der Einschränkung natürlich, dass der Vermieter zu erreichen war, zumindest der Mieter hätte zuvor mit dem Vermieter klären müssen, was vorliegt und keine Notsituation ( Winterbetrieb mit Gefahr einfrierender Leitungen) vorhanden war.

Gruss Günter

Vielen Dank
sagt Peter !