Betriebskostenerhöhung,Hausreinigung,Gartenpflege

Hallo!

Gesetzt den Fall, ein Mieter wohnt seit 2002 in einer Wohnung! In seinem Mietvertrag steht eine Grundmiete von €307 und die zu zahlenden Betriebskosten von €36 !

Ein Jahr später würde dieser Vermieter dieses Haus verkaufen!

Nach einem weiteren Jahr bekommt der Mieter Post vom neuen Vermieter in welcher steht, dass er eine Abgrenzung der Kalt- und Teilinklusivmiete erhalten möchte, und deshalb den Mietvertrag ändern will! In diesem würde nun etwa eine Grundmiete von €295 stehen und Betriebskosten von €85!

Dürfte der neue Vermieter eine solche Änderung vornehmen, wo sich die Betriebskosten doch mehr als verdoppeln?!

Ein weiterer Fall: wenn zu den Betriebskosten die Gartenpflege zählt, darf er diese selber übernehmen, oder müsste er einen Gärtner engagieren! Wenn er das selbst übernehmen dürfte, gilt das auch wenn er im selben Haus wohnt?

Ein dritter und letzter Fall: ist in den Betriebskosten Hausreinigung festgesetzt, muss ein Mieter trotzdem den Hausflur wischen und den Hof fegen?

Vielen Dank Allen, die sich die Mühe mit der Beantwortung meines Beitrages machen!

Nicole!

Hallo Nicole,

die Änderung eines Mietvertrages bedarf der Zustimmung des Mieters. Dies betrifft auch die vereinbarten Betriebskosten.

Gesetzt den Fall, ein Mieter wohnt seit 2002 in einer Wohnung!
In seinem Mietvertrag steht eine Grundmiete von €307 und die
zu zahlenden Betriebskosten von €36 !

Ein Jahr später würde dieser Vermieter dieses Haus verkaufen!

Nach einem weiteren Jahr bekommt der Mieter Post vom neuen
Vermieter in welcher steht, dass er eine Abgrenzung der Kalt-
und Teilinklusivmiete erhalten möchte, und deshalb den
Mietvertrag ändern will! In diesem würde nun etwa eine
Grundmiete von €295 stehen und Betriebskosten von €85!

Die Abgrenzung ist schon vorhanden, nur mit anderen Beträgen. An Betriebskosten sind derzeit 36,00 € zu zahlen.

Dieser neue Mietvertrag sollte unter Verweis auf den bestehenden Mietvertrag zurückgewiesen werden. Auch wenn die Miete niedriger ist.

Dürfte der neue Vermieter eine solche Änderung vornehmen, wo
sich die Betriebskosten doch mehr als verdoppeln?!

Ein weiterer Fall: wenn zu den Betriebskosten die Gartenpflege
zählt, darf er diese selber übernehmen, oder müsste er einen
Gärtner engagieren! Wenn er das selbst übernehmen dürfte, gilt
das auch wenn er im selben Haus wohnt?

Gartenarbeiten können natürlich ( Rasen mähen, Unkraut jäten) auch selbst ausgeführt werden. Der Stundenlohn darf aber 10 € nicht überschreiten.

Ein dritter und letzter Fall: ist in den Betriebskosten
Hausreinigung festgesetzt, muss ein Mieter trotzdem den
Hausflur wischen und den Hof fegen?

Wenn in Mietvertrag enthalten ist, dass Kosten der Hausreinigung der Mieter trägt kann dies bedeuten, dass eine Fremdfirma eingeschaltet wird oder der Mieter muss selbst reinigen. Reinigt der Mieter selbst, können keine Kosten umgelegt werden. Auch dann nicht, wenn notfalls auf derselben Etage wegen eines Mieters, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, alle zwei Wochen z.B. eine Putzfrau kommen muss.

Gruss Günter

Hallo Günter und allen Anderen!

Vielen Dank für die „Klärung“ des Falles!

Nun möchte ich den Fall einmal ausweiten und hoffe jemand ist so nett sich weiter damit zu beschäftigen!

Sollte der Mieter diesen neuen Mietvertrag nicht unterschreiben, welche Möglichkeiten hätte der Vermieter dann?
Im Falle einer Klage z.B., wie würden die Erfolgsaussichtens seitens des Mieters stehen?

Vielen Dank nochmals allen hier, die sich die Mühe bei der Beantwortung der Fragen machen!

NICOLE

Hallo Günter und allen Anderen!

Vielen Dank für die „Klärung“ des Falles!

Nun möchte ich den Fall einmal ausweiten und hoffe jemand ist
so nett sich weiter damit zu beschäftigen!

Sollte der Mieter diesen neuen Mietvertrag nicht
unterschreiben, welche Möglichkeiten hätte der Vermieter dann?
Im Falle einer Klage z.B., wie würden die Erfolgsaussichtens
seitens des Mieters stehen?

Vielen Dank nochmals allen hier, die sich die Mühe bei der
Beantwortung der Fragen machen!

Hallo Nicole,

der Vermieter hat keine rechtliche Handhabe gerichtlich durchzusetzen, was hier bei Betriebskosten nie vereinbart wurde. Der Staat / die Gerichte greifen hier in die Vertragsfreiheit ein. Eine Klage würde der Vermieter verlieren.

Gruss Günter