Hallo!
Gesetzt den Fall, ein Mieter wohnt seit 2002 in einer Wohnung! In seinem Mietvertrag steht eine Grundmiete von €307 und die zu zahlenden Betriebskosten von €36 !
Ein Jahr später würde dieser Vermieter dieses Haus verkaufen!
Nach einem weiteren Jahr bekommt der Mieter Post vom neuen Vermieter in welcher steht, dass er eine Abgrenzung der Kalt- und Teilinklusivmiete erhalten möchte, und deshalb den Mietvertrag ändern will! In diesem würde nun etwa eine Grundmiete von €295 stehen und Betriebskosten von €85!
Dürfte der neue Vermieter eine solche Änderung vornehmen, wo sich die Betriebskosten doch mehr als verdoppeln?!
Ein weiterer Fall: wenn zu den Betriebskosten die Gartenpflege zählt, darf er diese selber übernehmen, oder müsste er einen Gärtner engagieren! Wenn er das selbst übernehmen dürfte, gilt das auch wenn er im selben Haus wohnt?
Ein dritter und letzter Fall: ist in den Betriebskosten Hausreinigung festgesetzt, muss ein Mieter trotzdem den Hausflur wischen und den Hof fegen?
Vielen Dank Allen, die sich die Mühe mit der Beantwortung meines Beitrages machen!
Nicole!