Hallo !
Wer kann mir sagen,wann der Vermieter eine Mietkaution einbhalten darf. Wenn z.B. Mieter xy die letzte Miete nicht bezahlt hat und dann ausgezogen ist ? Oder Mieter xy die Wohnung nicht ordungsgemäß übergeben hat und Nachbesserungen von einer Fremdfirma notwendig sind (Quittungen zeigen lassen ?)?
So wohl als auch
Hier ein interessanter Link:
http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/…
Gruß Ivo