Garage Vermieten

ist wohl ein Forumsübergreifender Beitrag; aber kann man, wenn es der vermieter erlaubt, seine mietgarage vermieten?
oder muss man den vermieter nicht fragen?
muss man diese einnahmen dann versteuern? (bei ca. 50€ monatlich)

ist wohl ein Forumsübergreifender Beitrag; aber kann man, wenn
es der vermieter erlaubt, seine mietgarage vermieten?
oder muss man den vermieter nicht fragen?
muss man diese einnahmen dann versteuern? (bei ca. 50€
monatlich)

Hallo Markus,

der Fragesatz ist etwas missverständlich. Denn wenn der Vermieter zustimmt, warum muss man dann den Vermieter nochmals fragen ?

Also. Stimmt der Vermieter zu, darf der Mieter selbstverständlich die Garage vermieten. Die Einnahmen sind Einkommen des Mieters. Sie sind im Falle von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe als Einkommen zu melden.

Ist nun die Garage im Mietvertrag enthalten ( kein getrennter Vertrag für die Garage ) muss der Mieter ohnehin die Zustimmung einholen. Der Vermieter hat hier sogar den Anspruch auf Vorlage der Kopie des Garagenmietvertrages. Vermietet - was oft der Hintergrund ist - der Mieter diese Garage höher als er selbst zahlt, kann dies der Vermieter untersagen.

Gruss Günter

Gruss Günter