in einer Mietwohnung (Mehrfamilienhaus) sind Stockwerkswasserzähler von 1994 installiert (in jeder Etage extra); d.h. beglaubigt bis 1994.
nun stimmen diese ja nicht mehr 100%ig, oder? muss der vermieter diese uhren wechseln lassen um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten?
Nach § 2 Abs. 1 EichG müssen Wasseruhren geeicht sein. Nach § 25 Abs 1 Nr 1 a EichG ist es verboten ungeeichte Messgeräte zur Bestimmung des Volumens von Flüssigkeiten zu verwenden. Die Eichung hat in der Regel alle sechs Jahre zu erfolgen, bei Warmwasseruhren werden fünf Jahre genommen. Hier würde es bedeuten, dass der Wasserverbrauch nicht mehr nach den Uhren abgrechnet werden darf sondern nach der Fläche abzurechnen ist. Hilfsweise kann nach PT ( Personentage ) abgerechnet werden.
Gruss Günter
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