Stress mit dem Untermietvertrag

Hallo Experten,
es wurde ein befristeter Untermietvertrag geschlossen, ohne die Möglichkeit einer Kündigung. Nun verweigert die Vermieterin die Kündigung, nimmt auch das Zimmer nicht ab, will aber die Stellung eines Nachmieters und die Schlüssel.
Wie ist die Rechtliche Grundlage?
Grüße Almut

Hallo Experten,
es wurde ein befristeter Untermietvertrag geschlossen, ohne
die Möglichkeit einer Kündigung. Nun verweigert die
Vermieterin die Kündigung, nimmt auch das Zimmer nicht ab,
will aber die Stellung eines Nachmieters und die Schlüssel.
Wie ist die Rechtliche Grundlage?

Hallo Almut,

wenn der Mietvertrag nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde ist eine Befristung nicht zulässig gem. § 575 BGB. Die Kündigung ist dann im Rahmen eines unbefristeten Mietverhältnisses drei Monate. Der Schlüssel muss nur dann ausgehändigt werden, wenn die Wohnung übernommen und/oder das Mietverhältnis beendet ist. Solange der Mieter Miete zahlen soll benötigt die Vermieterin keine Schlüssel. Die Schlüssel könnten aber ausgehändigt werden, wenn sie unterschreibt, dass mit der Übergabe der Schlüssel das Mietverhältnis beendet ist. Ein Nachmieter ist nur dann sinnvoll, wenn das Mietverhältnis früher als drei Monate enden soll oder bei Altverträgen eine Kündigung mehr als drei Monate beträgt.

Gruss Günter