Schönheitsreperatur

Hallo,

wenn man eine Wohnung anmietet und nach ca 2 1/2 Jahren risse auf der Tapete sind, welche dadurch rühren das die Gipswaende im Türbereich nicht richtig verstaerkt wurden entstanden sind und das sich das Laminat im Flur leicht angehoben hat, so das die Tür zum Wohnzimmer im letzten Drittel sich nur mit leichten schleifen auf dem Laminat öffnen laesst und dadurch schon einige kleine Kratzer auf dem Laminat entstanden sind.
Kann der Vermieter einen dann die reperaturen in Rechnung stellen und als Kleinreperaturen abrechnen?
Ihm wurde bescheid gegeben und er machte solche Andeutungen. Danach kam ein Handwerker und bestaetigte mir das alles (das die Maengel dadurch entstanden sind). Dies ist nun ca. 1 Monat her und ich habe nie mehr was vom Vermieter gehört? Was kann man da machen und ist er berechtigt das in Rechnung zu stellen?
Desweiteren ist mir jetzt der Spülkasten vom WC ( der ist im Trockenbau eingelassen) defekt gegangen. Wenn ich den Taster betaetige , springt er immer heraus und ich muss ihn wieder einsetzen.
Muss der Vermieter für den Schaden aufkommen?

MFG Alex

wenn man eine Wohnung anmietet und nach ca 2 1/2 Jahren risse
auf der Tapete sind, welche dadurch rühren das die Gipswaende
im Türbereich nicht richtig verstaerkt wurden entstanden sind
und das sich das Laminat im Flur leicht angehoben hat, so das
die Tür zum Wohnzimmer im letzten Drittel sich nur mit
leichten schleifen auf dem Laminat öffnen laesst und dadurch
schon einige kleine Kratzer auf dem Laminat entstanden sind.
Kann der Vermieter einen dann die reperaturen in Rechnung
stellen und als Kleinreperaturen abrechnen?
Ihm wurde bescheid gegeben und er machte solche Andeutungen.
Danach kam ein Handwerker und bestaetigte mir das alles (das
die Maengel dadurch entstanden sind). Dies ist nun ca. 1 Monat
her und ich habe nie mehr was vom Vermieter gehört? Was kann
man da machen und ist er berechtigt das in Rechnung zu
stellen?

Hallo Alex,

hier handelt es sich um die Beseitigung von Mägeln. Sie fallen keineswegs unter die Kleinreparaturen. Der Vermieter kann hier keine Kosten auf den Mieter umlegen.

Desweiteren ist mir jetzt der Spülkasten vom WC ( der ist im
Trockenbau eingelassen) defekt gegangen. Wenn ich den Taster
betaetige , springt er immer heraus und ich muss ihn wieder
einsetzen.
Muss der Vermieter für den Schaden aufkommen?

Der Mangel am Spülkasten fällt zu den typischen Kleinreparaturen, sofern der Mangel durch die Bedienung entstanden ist. Sofern es ein technisches Problem ist, ist der Vermieter zuständig. Achtung. Ist die Rechnung höher als der vereinbarte Einmalbetrag pro Rechnung hat der Mieter nichts zu zahlen.

Gruss Günter