Liebe Rechtsexperten,
Mal angenommen. Ein Objekt hat 14 Eigentumswohnungen. In einer ETW schließen nun nach 10 Jahren die Fenster nicht mehr dicht. Die Dichtungsgummis müßten wohl erneuert werden (Holzfenster). Wäre dies das Problem des jeweiligen ETW-Eigentümers? In der Teilungserklärung gibts angenommen hierzu keine Aussage. Ich vermute, die Fenster sind dann Teil des Gemeinschaftseigentumes. Vom Innenanstrich natürlich abgesehen. Gibts hierzu eine gültige allgemeine Definition?
Danke schon mal.
Boris
Liebe Rechtsexperten,
Mal angenommen. Ein Objekt hat 14 Eigentumswohnungen. In einer
ETW schließen nun nach 10 Jahren die Fenster nicht mehr dicht.
Die Dichtungsgummis müßten wohl erneuert werden (Holzfenster).
Wäre dies das Problem des jeweiligen ETW-Eigentümers? In der
Teilungserklärung gibts angenommen hierzu keine Aussage. Ich
vermute, die Fenster sind dann Teil des
Gemeinschaftseigentumes. Vom Innenanstrich natürlich
abgesehen. Gibts hierzu eine gültige allgemeine Definition?
Danke schon mal.
Hallo Boris,
Fenster, Fensterfassungen und -Gläser sind Gemeinschaftseigentum (WEG § 5 Rd-Nr. 18 Kommentar Brmann/Pick)
Gruss Günter