Mietwohnung - Bezahlung der Rohrreinigung

Angenommen, man wohnt in einer Mietswohnung. Man informiert den Vermieter, dass das Rohr in der Küche verstopft ist u man fragt den Vermieter , welche Firma er dafür beauftragen will. der Vermieter reagiert mit einem Achselzucken darauf , da er der Annahme ist, dass die Verstopfung auf den Mieter zurückzuführen ist.

Der Mieter schlägt eine Firma vor, der Vermieter sagt, ok, da er ja denkt, es ist nicht sein Anliegen.

Die Rohrreinigungsfirma reinigt das Rohr mit einer Spüle von 6 - 10 m Länge, dass heißt in solch einer Tiefe befindet sich die Verstopfung.
Der Handwerker begründet die Verstopfung darauf, dass das Rohrsystem bei der Installation nicht richtig verlegt wurde, da für keine ausreichende Belüftung gesorgt wurde.
So komme es immer wieder dazu, dass Schmierstoffe(Fette & Reinigungsmittel) sich an der Rohrinnenseite festsetzen u so Verstopfungen entstehen können. zu beweisen wäre dies allein durch ein „GLuggern“ beim Wasserdurchlaufen.

Die beauftrage Firma schickt die Rechnung direkt an den Vermieter, dieser weigert diese zu zahlen, der erste Grund war, dass er die Firma nicht beauftragte. Nachdem der Mieter in protokollarisch auf das Vorab-Gespräch hinwies, sagte der Vermieter, dass das Rohrsystem pro Wohn-u Geschäftseinheit getrennt ist, dass heißt, dass auch lange Rohrsystem mit einer Verstopfung in 10 m Tiefe auf den Mieter u die unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sei.

Natürlich wendete sich bereits die beauftragte Rohrreinigungsfirma an den Mieter, mit der Bitte um Begleichung der REchnung.

Wie ist weiter zu verfahren??

DAnke für eure ANtworten.

Angenommen, man wohnt in einer Mietswohnung. Man informiert
den Vermieter, dass das Rohr in der Küche verstopft ist u man
fragt den Vermieter , welche Firma er dafür beauftragen will.
der Vermieter reagiert mit einem Achselzucken darauf , da er
der Annahme ist, dass die Verstopfung auf den Mieter
zurückzuführen ist.

Der Mieter schlägt eine Firma vor, der Vermieter sagt, ok, da
er ja denkt, es ist nicht sein Anliegen.

Die Rohrreinigungsfirma reinigt das Rohr mit einer Spüle von 6

  • 10 m Länge, dass heißt in solch einer Tiefe befindet sich
    die Verstopfung.
    Der Handwerker begründet die Verstopfung darauf, dass das
    Rohrsystem bei der Installation nicht richtig verlegt wurde,
    da für keine ausreichende Belüftung gesorgt wurde.
    So komme es immer wieder dazu, dass Schmierstoffe(Fette &
    Reinigungsmittel) sich an der Rohrinnenseite festsetzen u so
    Verstopfungen entstehen können. zu beweisen wäre dies allein
    durch ein „GLuggern“ beim Wasserdurchlaufen.

Die beauftrage Firma schickt die Rechnung direkt an den
Vermieter, dieser weigert diese zu zahlen, der erste Grund
war, dass er die Firma nicht beauftragte. Nachdem der Mieter
in protokollarisch auf das Vorab-Gespräch hinwies, sagte der
Vermieter, dass das Rohrsystem pro Wohn-u Geschäftseinheit
getrennt ist, dass heißt, dass auch lange Rohrsystem mit einer
Verstopfung in 10 m Tiefe auf den Mieter u die unsachgemäße
Nutzung zurückzuführen sei.

Natürlich wendete sich bereits die beauftragte
Rohrreinigungsfirma an den Mieter, mit der Bitte um
Begleichung der REchnung.

Wie ist weiter zu verfahren??

Hallo Andrea,

da der Mieter Auftraggeber ist, ist er gegenüber der Firma haftbar. Der Mieter muss nun dem Vermieter nachweisen - mit der beauftragten Firma, die sicher ein Protokoll über die Mängel hinterlassen hat - dass der Schaden bauseits begründet ist. Den Nachweis schriftlich erklären und den Vermieter auffordern, die Kosten zu überweisen. Hinweis, wenn die Kosten nicht eingehen, dass mit der künftig fällig werdenden Miete ( nur Kaltmiete ) die Rechnung aufgerechnet wird.

Ein Mieter sollte nie ohne schriftliche Zustimmung des Mieters - oder der Vermieter ruft das Unternehmen selbst an - solche Massnahmen in Auftrag geben.

Gruss Günter

Ein Mieter sollte nie ohne schriftliche Zustimmung des Mieters

  • oder der Vermieter ruft das Unternehmen selbst an - solche
    Massnahmen in Auftrag geben.

Gruss Günter

Danke Günter für deine Auskunft.

Leider würde der Vermieter nie eine schriftl. Zustimmung geben o sogar das Unternehmen beauftragen, da er ja fest der Annahme sein würde, dass das Problem auf den Mieter zurückzuführen sei.

leider ein doofes Problem, auch für die Zukunft.

LG

Andrea