Büro in der Mietwohnung

Hallo,

kann man in einer Mietwohnung ohne Wissen des Vermieters ein Büro haben, ohne dass es Ärger gibt?
Kann ein Vermieter das Einrichten eines solchen Büros verweigern?
Was für Konsequenzen kann es haben, ein solches Büro ohne Wissen bzw gegen den Willen eines Vermieters zu führen?

Kann man in seinem Keller ein Lager mit harmlosen Handelswaren haben
-ohne Wissen des Vermieters
-gegen seinen Willen (ok. das geht ein bisschen weit)
-mit welchen Konsequenzen
wenn man alle 2 Tage mit geringem, nicht störendem Aufwand die Sachen einmal zur Post schafft???

Ich hab schon mal im Archiv geschaut, aber da handelt es sich überwiegend um entgegenkommendere Vermieter
Lieben Dank vorab
Susanne

Hallo,

kann man in einer Mietwohnung ohne Wissen des Vermieters ein
Büro haben, ohne dass es Ärger gibt?
Kann ein Vermieter das Einrichten eines solchen Büros
verweigern?
Was für Konsequenzen kann es haben, ein solches Büro ohne
Wissen bzw gegen den Willen eines Vermieters zu führen?

Findet Publikumsverkehr statt oder wird Gefahrgut gelagert kann der Vermieter natürlich verlangen, dass dies eingestellt wird und das Lager geräumt wird. Schlimmstenfalls kann es zur Abmahnung und bei Wiederholung zur Kündigung führen. Bitte deshalb nächsten Abschnitt beachten.

Kann man in seinem Keller ein Lager mit harmlosen Handelswaren
haben
-ohne Wissen des Vermieters
-gegen seinen Willen (ok. das geht ein bisschen weit)
-mit welchen Konsequenzen
wenn man alle 2 Tage mit geringem, nicht störendem Aufwand die
Sachen einmal zur Post schafft???

Ich hab schon mal im Archiv geschaut, aber da handelt es sich
überwiegend um entgegenkommendere Vermieter

Hallo,

solange kein Publikumsverkehr stattfindet kann jeder in seiner Wohnung sich ein Büro einrichten. Solange es sich um kein Gefahrgut handelt darf der Mieter in seinem Keller / oder in der Garage ( wobei die Garage jedoch nicht als Lager benutzt und das Auto in den Hof gestellt werden darf; das Auto muss in der Garage noch Platz haben. ) lagern was er will.

Gruss Günter