Kündigungsschutz bei Wechsel des Vermieters

Angenommen ein Mieter hat einen vertraglichen Kündigungsschutz von 6 Monaten und lebt nun schon seit über 5 Jahren in der Wohnung. Das Haus wird nun aber verkauft und der neue Besitzer meldet Eigenbedarf an und möchte so schnell wie möglich einziehen. Welche Kündigungsfrist gilt dann? Gibt es besondere Bestimmungen, wenn die Mietpartei eine Familie mit Kindern ist?

Hallo,

der gesetzliche Kündigungsschutz beträgt - wenn dies für den Normalfall so vereinbart ist - auch bei der Eigenbedarfskündigung sechs Monate.

Hinweis: Keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, Mieterhöhungen nach Zugang einer Kündigung sind nicht zulässig und der neue Eigentümer konnte erst/kann erst Eigenbedarf anmelden und kündigen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

Die oft praktizierte Methode, dass jemand beim Notar war und dann kündigt ist nicht verbindlich. Voraussetzung ist stets Eintragung im Grundbuch. Hier als Mieter den Eintragungsvermerk des Grundbuches verlangen. Je nach Kenntnis der Umstände muss der Neue auch angeben für wen er Eigenbedarf geltgend macht. Der Hinweis „Ich kündige wegen Eigenbedarf“ entspricht nicht einer wirksamen Erklärung.

Notwendig ist hier schon „Ich kündige wegen Eigenbedarf, da meine Familie derzeit in Miete wohnt und wir die gekaufte Wohnung selbst bewohnen wollen“.

Gruss Günter

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