Wechsel der Hausverwaltung

hallo,

man stelle sich mal so ein richtig chaotisches mehrfamilienhaus vor:

• mit eine leerstehende gaststätte, die bis zuletzt ohne zahlung des hausgeld bewirtschaftet wurde, und deren eigentümer-gesellschaft tlw. im knast / im ausland untergetaucht ist
• einem wohnungseigentümer, der zwar die miete seiner mietpartei vom sozialamt gezahlt bekommt, davon aber seit 2 jahren nicht das hausgeld an die hausverwaltung überweist
• eine hauseingangstür, die immer nur angelehnt unverschlossen ist
• durchstochene fahrradreifen im treppenhaus, aufgebrochener kellerraum, überquillende mülltonnen, keine vernünftige mülltrennung, keine regelmäßige treppenhausreinigung usw.

• und eine wirklich preisgünstige (z.b. um die 2000 euro / jahr) hausverwaltung, die seit ca. 3 jahren zuständig ist, aber sich scheinbar nur um die nebenkostenabrechnungen und -mahnungen mit den stadtwerken richtig kümmert, aber ansonsten recht lasch, unzuverlässig und trödelnd verhält.

„was liegt näher, als den vertrag mit denen zu kündigen,“ würden sich mehrere wohnungseigentümer fragen, „aber … hätte das nicht auch nachteile?“ all die erfahrung mit den eigentümern, mietern, ansprechpartnern usw., dann die kenntnis der rückstände der säumigen eigentümer, rundum die ganzen akten … da befürchte ich eben auch nachteile, die die WEG wiederum bares geld kosten.

wer könnte da noch entscheidungshilfen geben?

lg, pit

hallo,

man stelle sich mal so ein richtig chaotisches
mehrfamilienhaus vor:

• mit eine leerstehende gaststätte, die bis zuletzt ohne
zahlung des hausgeld bewirtschaftet wurde, und deren
eigentümer-gesellschaft tlw. im knast / im ausland
untergetaucht ist

Was soll hier die Hausverwaltung machen?

• einem wohnungseigentümer, der zwar die miete seiner
mietpartei vom sozialamt gezahlt bekommt, davon aber seit 2
jahren nicht das hausgeld an die hausverwaltung überweist

Hier stellt sich wirklich die Frage, warum die Hausverwaltung nicht die Zwangsverwaltung angestrebt hat?
Aber das dauert in unserem Rechtssystem Zeit…zwei Jahre wäre dann heftig, wenn bisher noch nicht die Voraussetzungen für Zwangsverwaltung geschaffen wurden.

• eine hauseingangstür, die immer nur angelehnt unverschlossen
ist

das ist doch Sache der Eigentümer oder deren Mieter und nicht der Hausverwaltung.

• durchstochene fahrradreifen im treppenhaus,

warum stehen Fahrräder im Treppenhaus?

aufgebrochener
kellerraum, überquillende mülltonnen, keine vernünftige
mülltrennung, keine regelmäßige treppenhausreinigung usw.

wenn die Eigentümer an solche Mieter vermieten, kann doch der Verwalter wenig machen.

  • Alternativen: mehr Mülltonnen, dann beschwert sich der nächste über zu hohe Kosten.

Der Verwalter bestellt einen Hauswart im Haus und die Gemeinschaft bezahlt.
Es obliegt z.B. dir, das in der nächsten ETV zu beantragen und durchzusetzen.

• und eine wirklich preisgünstige (z.b. um die 2000 euro /
jahr) hausverwaltung, die seit ca. 3 jahren zuständig ist,
aber sich scheinbar nur um die nebenkostenabrechnungen und
-mahnungen mit den stadtwerken richtig kümmert, aber ansonsten
recht lasch, unzuverlässig und trödelnd verhält.

„was liegt näher, als den vertrag mit denen zu kündigen,“
würden sich mehrere wohnungseigentümer fragen, „aber … hätte
das nicht auch nachteile?“ all die erfahrung mit den
eigentümern, mietern, ansprechpartnern usw., dann die kenntnis
der rückstände der säumigen eigentümer, rundum die ganzen
akten … da befürchte ich eben auch nachteile, die die WEG
wiederum bares geld kosten.

wer könnte da noch entscheidungshilfen geben?

den Verwalter abzuberufen geht nicht so einfach - es sei denn,

  • ihr habt wirklich knallharte Gründe, die ihr ihm vorwerfen könnt, und die es euch unzumutbar machen, ihn weiterhin bis zum Ende seines Vertrags zu ertragen. Und diese Gründe müssen u.U. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. (und überquellende Mülltonnen ist kein Grund!)
    Grund wäre z.B. wenn er Beschlüsse der ETV grundlos nicht umsetzt.

  • ihr seid bereit, zwei Verwalter bis zum Ende der Vertragslaufzeit des aktuellen Verwaltervertrags zu bezahlen.

Ein Verwalterwechsel bei Vertragsende ist prinzipiell kein Problem, da ein professioneller Verwalter die Vorfälle dokumentiert und eine auch vom Nachfolger nachzuvollziehende Buchhaltung führen muss.

Ob aber gegen die oben genannten Probleme eine neue Verwaltung hilft - ich bin da skeptisch. Wenn ein Eigentümer durch Knast oder Ausland nicht auffindbar ist, bietet das Wohnungseigentumsrecht einem nachrangigen Gläubiger keine praktikable Möglichkeit sich dieser Laus im Pelz zu entledigen!

gruß n.