Niemannsland?
Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Okt 2004
Hallo,
angenommen man bewohnt eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus (bis dato 2 Eigentümer) und wird dann mit der gemieteten Wohnung verkauft, dann bleibt ja alles wie es ist (Kauf bricht nicht Miete).
Wenn nun aber der neue Eigentümer der noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und laut dem alten Eigentümer zum 1.11.04 die gemietete Wohnung übernimmt(der neue Eigentümer kauft das geamte Haus) bereits seit zwei Wochen den Mietern das Leben schwer macht (der neue tut so als gäbe es keinen Mietvertrag) wie kann man sich dagegen wehren?
Den alten Vermieter interressiert es nicht mehr und ständig die Polizei rufen, weil der neue sich z.B ungangemeldet auf dem gemieteten Grundstück aufhält, geht auch nicht.
Welche Rechte und Möglichkeiten hat ein Mieter in diesem Niemannsland?
Auf Antworten freue ich mich
mfg Ute
