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Wartung Gas-Etagenheizung



Hallo,

angenommen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass die Gas-Etagenheizung einmal im Jahr auf Kosten des Mieters gewartet wird.

Um sicherzustellen, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wird, überlegt der Vermieter,
entweder
a) einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung abzurechnen,
oder
b) die Mieter aufzufordern, dem Vermieter einmal im Jahr eine Kopie der Rechnung über die Wartung zuschicken zu lassen.

Meine Fragen:
1. Hat der Vermieter das Recht dazu, einen der beiden Punkte a) oder b) vom Mieter zu verlangen?
2. Welche der beiden Möglichkeiten ist besser?

Gruß,
Markus
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Re: Wartung Gas-Etagenheizung


Hallo Masrkus,
angenommen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass die
Gas-Etagenheizung einmal im Jahr auf Kosten des Mieters
gewartet wird.

Um sicherzustellen, dass die Wartung auch wirklich
durchgeführt wird, überlegt der Vermieter,
entweder
a) einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Kosten dafür
über die Betriebskostenabrechnung abzurechnen,
oder
b) die Mieter aufzufordern, dem Vermieter einmal im Jahr eine
Kopie der Rechnung über die Wartung zuschicken zu lassen.

Meine Fragen:
1. Hat der Vermieter das Recht dazu, einen der beiden Punkte
a) oder b) vom Mieter zu verlangen?
2. Welche der beiden Möglichkeiten ist besser?
Es ist sinnvoll, wenn der Vermieter den Vertrag abschliesst und dann über die Umlagen der Nebenkosten abrechnet. Angebote hierzu einholen, wegen der möglicherweise ansonsten erklärten Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Beachten, dass solche Verträge sich entweder auf die Jahreswartung beziehen oder - sollen auch Störungen einbezogen werden - dass dann der Anteil der Kosten für Pauschalverträge bei Störungsbehebungen ausgewiesen werden.

Gruss Günter

Re^2: Wartung Gas-Etagenheizung


Hallo Günter,
Es ist sinnvoll, wenn der Vermieter den Vertrag abschliesst
und dann über die Umlagen der Nebenkosten abrechnet. Angebote
hierzu einholen, wegen der möglicherweise ansonsten erklärten
Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Beachten, dass solche
Verträge sich entweder auf die Jahreswartung beziehen oder -
sollen auch Störungen einbezogen werden - dass dann der Anteil
der Kosten für Pauschalverträge bei Störungsbehebungen
ausgewiesen werden.
Ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, dass der Mieter das Recht hat, sich die Firma für die Wartung selbst auszusuchen. Ist da was dran?

Gruß,
Markus

Re^3: Wartung Gas-Etagenheizung


Hallo Günter,
Es ist sinnvoll, wenn der Vermieter den Vertrag abschliesst
und dann über die Umlagen der Nebenkosten abrechnet. Angebote
hierzu einholen, wegen der möglicherweise ansonsten erklärten
Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Beachten, dass solche
Verträge sich entweder auf die Jahreswartung beziehen oder -
sollen auch Störungen einbezogen werden - dass dann der Anteil
der Kosten für Pauschalverträge bei Störungsbehebungen
ausgewiesen werden.
Ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, dass der Mieter das
Recht hat, sich die Firma für die Wartung selbst auszusuchen.
Ist da was dran?

Hallo Markus,

wie immer. Er kann einen eigenen Fachmann suchen, er muss nicht. Es ist letztlich nur ausschlaggebend, das wenigstens die Umlage der Kosten vereinbart ist. Wie sie entsteht sollte wurscht sein.

Gruss Günter

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