Wartung Gas-Etagenheizung
Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Okt 2004
Hallo,
angenommen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass die Gas-Etagenheizung einmal im Jahr auf Kosten des Mieters gewartet wird.
Um sicherzustellen, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wird, überlegt der Vermieter,
entweder
a) einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung abzurechnen,
oder
b) die Mieter aufzufordern, dem Vermieter einmal im Jahr eine Kopie der Rechnung über die Wartung zuschicken zu lassen.
Meine Fragen:
1. Hat der Vermieter das Recht dazu, einen der beiden Punkte a) oder b) vom Mieter zu verlangen?
2. Welche der beiden Möglichkeiten ist besser?
Gruß,
Markus
