Wartung Gas-Etagenheizung

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Okt 2004

Hallo,

angenommen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass die Gas-Etagenheizung einmal im Jahr auf Kosten des Mieters gewartet wird.

Um sicherzustellen, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wird, überlegt der Vermieter,
entweder
a) einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung abzurechnen,
oder
b) die Mieter aufzufordern, dem Vermieter einmal im Jahr eine Kopie der Rechnung über die Wartung zuschicken zu lassen.

Meine Fragen:
1. Hat der Vermieter das Recht dazu, einen der beiden Punkte a) oder b) vom Mieter zu verlangen?
2. Welche der beiden Möglichkeiten ist besser?

Gruß,
Markus

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wartung Gas-Etagenheizung

    Hallo Masrkus, angenommen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass die
    Gas-Etagenheizung einmal im Jahr auf Kosten des Mieters
    gewartet wird.

    Um sicherzustellen, dass die Wartung auch wirklich
    durchgeführt wird, überlegt der Vermieter,
    entweder
    a) einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Kosten dafür
    über die Betriebskostenabrechnung abzurechnen,
    oder
    b) die Mieter aufzufordern, dem Vermieter einmal im Jahr eine
    Kopie der Rechnung über die Wartung zuschicken zu lassen.

    Meine Fragen:
    1. Hat der Vermieter das Recht dazu, einen der beiden Punkte
    a) oder b) vom Mieter zu verlangen?
    2. Welche der beiden Möglichkeiten ist besser?
    Es ist sinnvoll, wenn der Vermieter den Vertrag abschliesst und dann über die Umlagen der Nebenkosten abrechnet. Angebote hierzu einholen, wegen der möglicherweise ansonsten erklärten Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Beachten, dass solche Verträge sich entweder auf die Jahreswartung beziehen oder - sollen auch Störungen einbezogen werden - dass dann der Anteil der Kosten für Pauschalverträge bei Störungsbehebungen ausgewiesen werden.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wartung Gas-Etagenheizung

      Hallo Günter, Es ist sinnvoll, wenn der Vermieter den Vertrag abschliesst
      und dann über die Umlagen der Nebenkosten abrechnet. Angebote
      hierzu einholen, wegen der möglicherweise ansonsten erklärten
      Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Beachten, dass solche
      Verträge sich entweder auf die Jahreswartung beziehen oder -
      sollen auch Störungen einbezogen werden - dass dann der Anteil
      der Kosten für Pauschalverträge bei Störungsbehebungen
      ausgewiesen werden.
      Ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, dass der Mieter das Recht hat, sich die Firma für die Wartung selbst auszusuchen. Ist da was dran?

      Gruß,
      Markus

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Wartung Gas-Etagenheizung

        Hallo Günter, Es ist sinnvoll, wenn der Vermieter den Vertrag abschliesst
        und dann über die Umlagen der Nebenkosten abrechnet. Angebote
        hierzu einholen, wegen der möglicherweise ansonsten erklärten
        Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Beachten, dass solche
        Verträge sich entweder auf die Jahreswartung beziehen oder -
        sollen auch Störungen einbezogen werden - dass dann der Anteil
        der Kosten für Pauschalverträge bei Störungsbehebungen
        ausgewiesen werden.
        Ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, dass der Mieter das
        Recht hat, sich die Firma für die Wartung selbst auszusuchen.
        Ist da was dran?

        Hallo Markus,

        wie immer. Er kann einen eigenen Fachmann suchen, er muss nicht. Es ist letztlich nur ausschlaggebend, das wenigstens die Umlage der Kosten vereinbart ist. Wie sie entsteht sollte wurscht sein.

        Gruss Günter

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