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Sind Herd und Spühle pflicht??



Hallo liebe Wissenden,

mal angenommen ein Vermieter vermietet eine kleine 1 Zimmerwohnung an einen Sozialhilfeempfänger der sonst nirgends anders eine Wohnung bekommt.
In dieser Wohnung befinden sich keine Küchenmöbel. Auch ist keine Spühle und kein Herd vorhanden. Der Vermieter hatte zwar vorher mündlich zugesagt dies noch zu instalieren, kann sich nun aber nicht mehr an diese Aussage errinnern.
Das Sozialamt fühlt sich dafür nicht verantwortlich da es der Meinung ist, das ist Sache des Vermieters und er wäre dazu verpflichtet.
Ich meine mich errinnern zu konnen das eine Spühle Pflicht ist sobald ein Wasseranschluss vorhanden ist. Ist das so?
Ist der Vermieter verpflichtet Herd oder wenigstens eine Spühle zu stellen?
Wäre nett wenn ihr mir da mal einen Tip geben könntet. Idealerweise auch ne Gesetztesquelle, wo das nachzulesen wäre.
Danke
Der Ronny
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Re: Sind Herd und Spühle pflicht??


Hallo,

entweder die Wohnung wird mit oder ohne Kücheneinbau vermietet (oder Teile einer Küche). Es wäre ja schlimm, wenn eine Pflicht für diese Teile bestehen würde, wenn der Mieter seine eigene Küche einbauen wollte. Also, der Vermieter hat keine Pflicht, eine Spüle oder Herd reinzustellen. Pflicht sind jedoch sanitäre Einrichtungen (sonst wäre es keine Wohnung) und eine Möglichkeit des Anschlusses einer Spüle und eines Herdes.

Gruß
André

Re: Sind Herd und Spühle pflicht??


Hallo Ronny,

diese tatsächlich bis etwa Mitte 1980 bestehende Verpflichtung, dass mindestens eine Spüle in der Küche sein muss, ist durch die Realität längst überholt. Heute ist die Einbauküche üblich.

Das Sozialamt hat, wenn es schon den Umzug in diese Wohnung erlaubt hat, nun auch für die entsprechende Ausstattung zu sorgen. Der Vermieter hat weder Herd noch Spüle zu stellen. Es wurde wohl auch keine Einbauküche, sondern nur der Raum der Küche vermietet.

Gruss Günter


Re^2: Sind Herd und Spühle pflicht??


diese tatsächlich bis etwa Mitte 1980 bestehende
Verpflichtung, dass mindestens eine Spüle in der Küche sein
muss, ist durch die Realität längst überholt. Heute ist die
Einbauküche üblich.

Hallo Günther,
angenommen ein älterer Mietvertrag erwähnt weder Spüle noch Herd, da dies damals selbstverständlich war - und bei Einzug waren diese auch da. Haftet der Vermieter heute noch bei Defekt für den Ersatz?
Gruß n.

Re^3: Sind Herd und Spühle pflicht??


diese tatsächlich bis etwa Mitte 1980 bestehende
Verpflichtung, dass mindestens eine Spüle in der Küche sein
muss, ist durch die Realität längst überholt. Heute ist die
Einbauküche üblich.

Hallo Günther,
angenommen ein älterer Mietvertrag erwähnt weder Spüle noch
Herd, da dies damals selbstverständlich war - und bei Einzug
waren diese auch da. Haftet der Vermieter heute noch bei
Defekt für den Ersatz?
Hallo Norbert,

wenn im Mietvertrag bei Vertragsbeginn eine Spüle und ein Herd vorhanden waren, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag genannt werden, muss der Vermieter Ersatz stellen. Hier hätte nur geholfen, wenn im MItevertrag vereinbart worden wäre, dass der Herd zur Nutzung überlassen wird, jedoch bei einer Reparatur der Mieter dsie Kosten selbst trägt, einschl. der Neuanschaffung und bei Auszug die Geräte mitnehmen kann.

Unterstellt, dass ein auch erst jetzt begonnenes Mietverhältnis mit einer Spüle bestückt ist und/oder einem Herd gilt dies natürlich auch. Entscheidend ist daher der Zustand der Übernahme der Wohnung.

Nur war es früher eben Verpflichtung des Vermieters mindestens die Spüle zu stellen. Der Herd war schon immer eine Möglichkeit, mehr auch nicht.

Gruss Günter

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