Sind Herd und Spühle pflicht??
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 2004
Hallo liebe Wissenden,
mal angenommen ein Vermieter vermietet eine kleine 1 Zimmerwohnung an einen Sozialhilfeempfänger der sonst nirgends anders eine Wohnung bekommt.
In dieser Wohnung befinden sich keine Küchenmöbel. Auch ist keine Spühle und kein Herd vorhanden. Der Vermieter hatte zwar vorher mündlich zugesagt dies noch zu instalieren, kann sich nun aber nicht mehr an diese Aussage errinnern.
Das Sozialamt fühlt sich dafür nicht verantwortlich da es der Meinung ist, das ist Sache des Vermieters und er wäre dazu verpflichtet.
Ich meine mich errinnern zu konnen das eine Spühle Pflicht ist sobald ein Wasseranschluss vorhanden ist. Ist das so?
Ist der Vermieter verpflichtet Herd oder wenigstens eine Spühle zu stellen?
Wäre nett wenn ihr mir da mal einen Tip geben könntet. Idealerweise auch ne Gesetztesquelle, wo das nachzulesen wäre.
Danke
Der Ronny
