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Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert



Liebe Experten,
wenn bei einer Dachstuhlsanierung von den Handwerkern die private und genehmigte Sat-Schüssel eines Mieters abmontiert wurde, wer ist für die Wiederanbringung heranziehbar, bzw. trägt die Kosten?

Es ist ein Haus mit Eigentumswohnungen, die betreffende Mietpartei ist aber "nur" Mieterin, da der Eigentümer in Zwangsverwaltung gehen musste.
Der Eigentümer hat seine seit Jahren installierte Schüssel samt Genehmigung an die Mieterin verkauft. Alle anderen Bewohner sind an einer Hausantenne (nur 6 Programme) angeschlossen. Kabelanschluss gibt es keinen.
Im November wird in HH auf digital umgestellt und daher soll unbedingt die Schüssel weiter genutzt werden.

Ich hoffe, ich hab für die Beantwortung alles gut genug formuliert und danke Euch für Eure Antworten!
*lg Birgit
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Re: Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert


Hallo Birgit,
wenn bei einer Dachstuhlsanierung von den Handwerkern die
private und genehmigte Sat-Schüssel eines Mieters abmontiert
wurde, wer ist für die Wiederanbringung heranziehbar, bzw.
trägt die Kosten?
Die Kosten sind vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu tragen.

Gruss Günter

Re^2: Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert


Hallo Günter,
danke für Dein Wissen!
Wenn der Mieter sich nun mit dieser Weisheit an die HV wendet und die sagen: Wo steht denn das? - und sagen, der Schornstein, der früher mal die Schüssel hielt, den gibts nicht mehr, selber anmontieren ist nicht, wegen Schäden an der Bausubstanz und für einen Fachmann kein Geld da?
Gibt es da evtl. einen §?
Sorry für´s nochmal nachhaken
*lg Birgit

Re^3: Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert


Hallo Günter,
danke für Dein Wissen!
Wenn der Mieter sich nun mit dieser Weisheit an die HV wendet
und die sagen: Wo steht denn das? - und sagen, der
Schornstein, der früher mal die Schüssel hielt, den gibts
nicht mehr, selber anmontieren ist nicht, wegen Schäden an der
Bausubstanz und für einen Fachmann kein Geld da?
Gibt es da evtl. einen §?
Sorry für´s nochmal nachhaken
Hallo,

wenn der Vermieter eine Zusage erteilt hat gilt diese auch weiterhin. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Daran muss sich eine HV halten.

Gruss Günter

Danke Dir! (o.w.T.)


*lg. Birgit

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