Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 2004

Liebe Experten,
wenn bei einer Dachstuhlsanierung von den Handwerkern die private und genehmigte Sat-Schüssel eines Mieters abmontiert wurde, wer ist für die Wiederanbringung heranziehbar, bzw. trägt die Kosten?

Es ist ein Haus mit Eigentumswohnungen, die betreffende Mietpartei ist aber "nur" Mieterin, da der Eigentümer in Zwangsverwaltung gehen musste.
Der Eigentümer hat seine seit Jahren installierte Schüssel samt Genehmigung an die Mieterin verkauft. Alle anderen Bewohner sind an einer Hausantenne (nur 6 Programme) angeschlossen. Kabelanschluss gibt es keinen.
Im November wird in HH auf digital umgestellt und daher soll unbedingt die Schüssel weiter genutzt werden.

Ich hoffe, ich hab für die Beantwortung alles gut genug formuliert und danke Euch für Eure Antworten!
*lg Birgit

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert

    Hallo Birgit, wenn bei einer Dachstuhlsanierung von den Handwerkern die
    private und genehmigte Sat-Schüssel eines Mieters abmontiert
    wurde, wer ist für die Wiederanbringung heranziehbar, bzw.
    trägt die Kosten?
    Die Kosten sind vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu tragen.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert

      Hallo Günter,
      danke für Dein Wissen!
      Wenn der Mieter sich nun mit dieser Weisheit an die HV wendet und die sagen: Wo steht denn das? - und sagen, der Schornstein, der früher mal die Schüssel hielt, den gibts nicht mehr, selber anmontieren ist nicht, wegen Schäden an der Bausubstanz und für einen Fachmann kein Geld da?
      Gibt es da evtl. einen §?
      Sorry für´s nochmal nachhaken
      *lg Birgit

      • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Nach Modernisierung Sat-Schüssel abmontiert

        Hallo Günter,
        danke für Dein Wissen!
        Wenn der Mieter sich nun mit dieser Weisheit an die HV wendet
        und die sagen: Wo steht denn das? - und sagen, der
        Schornstein, der früher mal die Schüssel hielt, den gibts
        nicht mehr, selber anmontieren ist nicht, wegen Schäden an der
        Bausubstanz und für einen Fachmann kein Geld da?
        Gibt es da evtl. einen §?
        Sorry für´s nochmal nachhaken
        Hallo,

        wenn der Vermieter eine Zusage erteilt hat gilt diese auch weiterhin. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Daran muss sich eine HV halten.

        Gruss Günter

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