Mieterzuschuss zurückzahlbar?
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 2004
1982 wurde von mir ein Mietvertrag unterschrieben (in der Not) mit folgendem Passus:
§30 (1) Für die Gewährung des Mietrechts ist an den Vermieter ein nicht anrechenbarer Mieterzuschuss in Höhe von DM 1.400,- zu leisten.
(2) Nach Ablauf der gesamten vereinbarten Mietzeit (5 Jahre), also schon lange abgelaufen, gilt der Mieterzuschuss als abgewohnt und wird nicht zurückerstattet.
Gibt es eine Chance es trotzdem zu bekommen, der Vermieter hat nie was gemacht, weder moderniesiert oder sonstwas.
Ist es evtl. nicht rechtens sowas zu fordern vom Mieter?
Habe leider im Netz noch keine ausreichende Antwort gefunden.
Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen.
