Mieterzuschuss zurückzahlbar?

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 2004

1982 wurde von mir ein Mietvertrag unterschrieben (in der Not) mit folgendem Passus:
§30 (1) Für die Gewährung des Mietrechts ist an den Vermieter ein nicht anrechenbarer Mieterzuschuss in Höhe von DM 1.400,- zu leisten.
(2) Nach Ablauf der gesamten vereinbarten Mietzeit (5 Jahre), also schon lange abgelaufen, gilt der Mieterzuschuss als abgewohnt und wird nicht zurückerstattet.

Gibt es eine Chance es trotzdem zu bekommen, der Vermieter hat nie was gemacht, weder moderniesiert oder sonstwas.
Ist es evtl. nicht rechtens sowas zu fordern vom Mieter?

Habe leider im Netz noch keine ausreichende Antwort gefunden.
Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mieterzuschuss zurückzahlbar? skruppelos

    Hallo,

    hier muss man den Vorgang aus unterschiedlicher Sicht betrachten. Was hier 1982 erfolgte ist schlichtweg sittenwidrig. Der Vorgang war zumindest 1982 strafrechtlich relevant. In der Zwischenzeit ist Verfolgungsverjährung eingetrteen.

    Auch die Summe zur Rückzahlung ist leider verjährt. Hier bestehen keine Ansprüche mehr. Auch unter dem Gesichtspunkt des § 812 BGB
    ( ungerechtfertigte Bereicherung ) sehe ich keine Chance.

    Wenn nun aber Mängel bestehen sollten diese schriftlich erklärt und der Vermieter zu deren Beseitigung aufgefordert werden. Ebenso sollte ihm dann eine entsprechende Mietminderung erklärt und umgesetzt werden.

    Zu empfehlen ist, auch den Mietvertrag mal insgesamt und zwar wegen der Miethöhe und die bisherigen Nebenkostenabrechnugnen prüfen zu lassen. Wer zu solchen Methoden als Vermieter greift, dem ist kein Mittel fremd, um sich auch anderweitig zu bedienen. Denn gerade der Hinweis, dass auf Grund einer Notlage der Vermieter sich dieses Geld zusätzlich zahlen liess zeigt dessen Skrupellosigkeit.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Mieterzuschuss zurückzahlbar? skruppelos

      Vielen Dank für die rasche Antwort.
      Ich sage nur eins "Graeve" in Hamburg, bekannter Mäzen der Uni.
      Die Verwaltungsgesellschaften gehören den Söhnen.
      Wir haben die Kündigung bekommen diese Jahr im Mai für nächste Jahr Juni 05 - alle Häuser werden abgerissen. Wir haben schon oft auf Mängel aufmerksam gemacht -ohne ERfolg. Wir wären nur mit einem Anwalt durchgekommen - aber nicht viel Geld.
      Das weiß der Vermieter - diese Wohnung sind recht preisgünstig. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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