Renovierung bei Auszug

Habe mal wieder ne kleine Frage:

angenommen, ein Mieter kündigt sein bestehendes Mietverhältnis.

Im Mietvertrag steht: „(…)sind die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand (…) zu übergeben“.

Muss diese Person die Wohnung zwangsläufig neu streichen/tapezieren, oder reicht eine Grundreinigung? Es wird sonst im gesamten Mietvertrag nichts weiter zu dem Thema gesagt.

Gesetzestexte usw. würden der Person natürlich sehr weiterhelfen…

Gruß

Thomas

Hallo thomas,
nur Reinigung, wenn nicht von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wurden, ausser es gibt Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus durch den Mieter entstanden sind. diese hat er zu beseitigen oder Ersatz dafür zu leisten.

Gruß
Barbara

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Habe mal wieder ne kleine Frage:

angenommen, ein Mieter kündigt sein bestehendes
Mietverhältnis.

Im Mietvertrag steht: „(…)sind die Mieträume vertragsgemäß
im sauberen Zustand (…) zu übergeben“.

Muss diese Person die Wohnung zwangsläufig neu
streichen/tapezieren, oder reicht eine Grundreinigung? Es wird
sonst im gesamten Mietvertrag nichts weiter zu dem Thema
gesagt.

Gesetzestexte usw. würden der Person natürlich sehr
weiterhelfen…

Zur Klärung, ob Malerarbeiten geschuldet sind, kann ich nur auf die Urteile des BGH verweisen. Ansonsten fehlt jeder Hinweis, der eien annähernd richtige Antwort erlaubt. Ich glaube nicht, dass ausser der Endklausel ansonsten nichts im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Genau hierauf und auf die Dauer des Mietverhältnisses sowie möglicherweise ob farbig gemalert wurde kommt es aber an. Vor allem kommt es darauf an, was für Schönheitsreparaturen - Küche, Bad, WC alle 3 Jahre und Wohn-und Schlafräume alle 5 Jahre exakt im Text vereinbart ist.

Der dortige Text kann nämlich schon darüber entscheidend, ob überhaupt etwas zu tun ist. Bitte deshalb für den Musterfall einige anzunehmende Vereinbarungen darstellen.

Gruss Günter

Zur Klärung, ob Malerarbeiten geschuldet sind, kann ich nur
auf die Urteile des BGH verweisen. Ansonsten fehlt jeder
Hinweis, der eien annähernd richtige Antwort erlaubt. Ich
glaube nicht, dass ausser der Endklausel ansonsten nichts im
Mietvertrag über Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Genau
hierauf und auf die Dauer des Mietverhältnisses sowie
möglicherweise ob farbig gemalert wurde kommt es aber an. Vor
allem kommt es darauf an, was für Schönheitsreparaturen -
Küche, Bad, WC alle 3 Jahre und Wohn-und Schlafräume alle 5
Jahre exakt im Text vereinbart ist.

Der dortige Text kann nämlich schon darüber entscheidend, ob
überhaupt etwas zu tun ist. Bitte deshalb für den Musterfall
einige anzunehmende Vereinbarungen darstellen.

Gruss Günter

Genau das ist es, was mich so stutzig machte!

Aber doch gefunden! Alles drei Jahre müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Allerdings wohnt diese Person erst ein Jahr dort! Und es steht auch nirgends geschrieben, wann diese 3-Jahres-Frist abgelaufen ist! Muss der letzte Mieter den Dreck von den restlichen etwa mit wegmachen? Das kann man doch nicht verlangen, oder?

Gruß Thomas

Zur Klärung, ob Malerarbeiten geschuldet sind, kann ich nur
auf die Urteile des BGH verweisen. Ansonsten fehlt jeder
Hinweis, der eien annähernd richtige Antwort erlaubt. Ich
glaube nicht, dass ausser der Endklausel ansonsten nichts im
Mietvertrag über Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Genau
hierauf und auf die Dauer des Mietverhältnisses sowie
möglicherweise ob farbig gemalert wurde kommt es aber an. Vor
allem kommt es darauf an, was für Schönheitsreparaturen -
Küche, Bad, WC alle 3 Jahre und Wohn-und Schlafräume alle 5
Jahre exakt im Text vereinbart ist.

Der dortige Text kann nämlich schon darüber entscheidend, ob
überhaupt etwas zu tun ist. Bitte deshalb für den Musterfall
einige anzunehmende Vereinbarungen darstellen.

Gruss Günter

Genau das ist es, was mich so stutzig machte!

Aber doch gefunden! Alles drei Jahre müssen
Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Allerdings wohnt
diese Person erst ein Jahr dort! Und es steht auch nirgends
geschrieben, wann diese 3-Jahres-Frist abgelaufen ist! Muss
der letzte Mieter den Dreck von den restlichen etwa mit
wegmachen? Das kann man doch nicht verlangen, oder?

Hallo Thoimas,

nach einem Jahr sind keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Es heisst alle drei Jahre. Diese drei jahre sind nicht erreicht. Wenn hier keine Quotenklausel besteht ( also 1. Jahr z.B. 20 % usw.) ist nichts zu tun.

Wenn gar unter der Fristen alle drei Jahre , alle fünf Jahre steht, dass der Mieter nachweisen muss, dass die Schönheitsreparaturen erledigt wurden, ist diese Klausel nach der neuen Rechtsprechung des BGH unwirksam. Unter der Voraussetzung, dass die Tapeten nicht farbig sind, keine Tapeten beschädigt sind und keine Quote vereinbart ist oder wenn alle drei Jahre uneingeschränkt als Bedingung besteht sind keine Schönheitsreparaturen geschuldet.

Gruss Günter

Da hab ich auch mal noch ne Frage dazu: In meinem Mietvertrag (und das ist ein ganz kurzer mit der Schreibmaschine selbst getippter) steht nur „Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig“. Weiter nichts zu diesem Thema. Ich nehme mal an das da irgendwelche gesetzlichen Regelungen zum Zuge kommen, wenn der Mietvertrag nichts genaues angibt, oder? Muss ich die Wohnung renoviert übergeben wenn ich ausziehe? Beim Einzug war sie nicht renoviert…

Vielen Dank schonmal!

  • Ulli -

Da hab ich auch mal noch ne Frage dazu: In meinem Mietvertrag
(und das ist ein ganz kurzer mit der Schreibmaschine selbst
getippter) steht nur „Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter
zuständig“. Weiter nichts zu diesem Thema. Ich nehme mal an
das da irgendwelche gesetzlichen Regelungen zum Zuge kommen,
wenn der Mietvertrag nichts genaues angibt, oder? Muss ich die
Wohnung renoviert übergeben wenn ich ausziehe? Beim Einzug war
sie nicht renoviert…

Hallo Ulli,

dies sind die schönsten Mietverträge. Dieser Passus ist zu unbestimmt. Er regelt ohnehin nicht welche Verpflichtungen bestehen und vor allem nicht, wie das Ende des Mietverhältnissees zu bewerten ist. Ich würde hier von einer fehlenden Vereinbarung ausgehen und Schönheitsreparaturen verneinen. Sofern bei Einzug von Dir renoviert wurde wäre sowie hier zum Auszug nicht zu renovieren.

Gruss Günter

dies sind die schönsten Mietverträge. Dieser Passus ist zu

Dachte ich’s mir doch :smile: Aber es gibt doch sicher auch gesetzliche Regelungen, die greifen, wenn im Mietvertrag nichts genaueres erwähnt ist… ?

verneinen. Sofern bei Einzug von Dir renoviert wurde wäre
sowie hier zum Auszug nicht zu renovieren.

So dachte ich mir das auch. Wollte bloss mal eine Meinung einholen, ob es sich lohnt es drauf ankommen zu lassen, oder ob ich hinterher blöd dastehe, wenn ich da nichts tue.

Vielen Dank!

  • Ulli -

Hallo Uli,
wenn nichts geregelt ist oder unwirksame Regellungen vorliegen sagen die Vorschriften:
Schönheitsreparaturen sind Pflichten des Vermieters.
Toll, nicht?
gruß
Barbara

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Besset ist das :smile: Aber da ist ja was geregelt, nur etwas sonderbar… Naja, wie das „richtige“ Leben :smile:

  • Ulli -