Überbelegung -> Mieterhöhung

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 2004

Angenommen, A wohnt in einem 1-Person Apartment in Niedersachsen. Dieses ist ca. 20 Quadratmeter groß und die Miete beträgt 195 Euro warm + Strom.Der Freund F von A nächtigt ca. 1 bis 2 mal die Woche bei A, gleiches gilt für A; A nächtet ebenfalls 1 -2 mal bei F.
Im Oktober liegt A ein Schreiben vor in dem eine Nachzahlung gefordert wird auf Grund von Überbelegung, also eine erhöhung der rInklusivmiete, da F angeblich - belegt durch mehrer Zeugenaussagen, jetzt bei A wohnt. F weist einen Wohnsitz inder selben Stadt ca. 10 Minuten von A entfernt aus.
Die Nachzahlung gilt für 4 Monate, ab dem nächsten Monat soll A 20 Euro mehr Miete zahlen.
Frage: Ist dies rechtens? Muss A die Nachzahlung leisten bzw. die Mieterhöhung hinnehmen ?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Überbelegung -> Mieterhöhung

    Hallo,

    nein, es ist nicht zulässig. Übernachtungen und Besuche sind kein Anlass für die Erhöhung der Miete. Etwas anderes wäre es, wenn der Gast nun in dieser Kleinwohnung angemeldet wäre. Also zurückweisen als unbegründet.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Überbelegung -> Mieterhöhung

      Hallo,

      nein, es ist nicht zulässig. Übernachtungen und Besuche sind
      kein Anlass für die Erhöhung der Miete. Etwas anderes wäre es,
      wenn der Gast nun in dieser Kleinwohnung angemeldet wäre. Also
      zurückweisen als unbegründet.

      Gruss Günter
      Auf welche §§ könnte A sich in diesem Falle berufen ?

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Hausarbeit !!

        Hallo,

        Jurastudenten sollten ihre Hausarbeiten ruhig in der Bibliothek machen.

        Gruss

        Christian

        • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
          Re:KEINE Hausarbeit, sondern leider realer Fall !!

          Nur zur Info

          Ich studiere kein Jura, und muss auch keine Hausarbeit schreiben, sondern würde diesen Sachverhalt nur gerne geklärt wissen.

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