keine Frist für Räumungsklage??
Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Okt 2004
Mal angenommen, Person XY hat eine Raumungsklage (von Gericht) erhalten ueber eine Wohnung, die er nicht mehr bewohnt, dort aber noch verschiedene Habseligkeiten "lagert".
Das Gericht hat keinen Termin zur Raeumung festgesetzt. Aus gesundheitlichen und finanziellen Gruenden ist es dem ehemaligen Mieter nicht moeglich, die Wohnung zu raeumen. Bis zu welcher Frist muss er sich um die komplette Räumung kuemmern?
Gruss
