keine Frist für Räumungsklage??

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Okt 2004

Mal angenommen, Person XY hat eine Raumungsklage (von Gericht) erhalten ueber eine Wohnung, die er nicht mehr bewohnt, dort aber noch verschiedene Habseligkeiten "lagert".
Das Gericht hat keinen Termin zur Raeumung festgesetzt. Aus gesundheitlichen und finanziellen Gruenden ist es dem ehemaligen Mieter nicht moeglich, die Wohnung zu raeumen. Bis zu welcher Frist muss er sich um die komplette Räumung kuemmern?
Gruss

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: keine Frist für Räumungsklage??

    Mal angenommen, Person XY hat eine Raumungsklage (von Gericht)
    erhalten ueber eine Wohnung, die er nicht mehr bewohnt, dort
    aber noch verschiedene Habseligkeiten "lagert".
    Das Gericht hat keinen Termin zur Raeumung festgesetzt. Aus
    gesundheitlichen und finanziellen Gruenden ist es dem
    ehemaligen Mieter nicht moeglich, die Wohnung zu raeumen. Bis
    zu welcher Frist muss er sich um die komplette Räumung
    kuemmern?
    Hallo,

    sofort.

    Eine Räumungsklage ist noch kein Räumungsurteil. Nun wohnt ja wohl der ehemalige Mieter in einer anderen Wohnung. Also umgehend räumen und dies dem Gericht mitteilen.

    Wie kann man - ausgezogen aus der Wohnung - es auf eine Räumungsklage ankommen lassen, die egal wie es ausgeht, auf jeden Fall wesentlich mehr Geld kosten wird als Kosten für die Entfernung der Habseligkeiten aufzuwenden waren.

    Gruss Günter

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