Re: Warum Renovierung bei Auszug???
Hallo,
ich lese mit großem Interesse hier die Postings und bei mir
kommt immer wieder die gleiche Frage auf: warum wird überhaupt
oft eine Renovierung bei Auszug mit neu gestrichenen Wänden
etc. verlangt? Wäre es nicht viel sinnvoller von Anfang an auf
Renovierung bei Auszug zu verzichten und dafür muß der Mieter
beim Einzug renovieren. Dann gibt er sich mehr Mühe weil es
für ihn selbst ist, er sucht sich die Farben aus die er mag
und ob er die Kosten in der alten oder der neuen Wohnung hat
ist auch egal. Beim Auszug wird einfach nur saubergemacht und
(spätestens jetzt) Schäden repariert die vorher auftraten.
Und dann zu den Fristen: Als Vermieter wäre es mir vollkommen
egal ob mein Mieter seine Tapete alle 2 Jahre wechselt oder
alle 20 Jahre. Hauptsache er lüftet richtig und läßt sie nicht
schimmeln.
Ist der Ansatz zu naiv? Oder wird sowas wie die Renovierung
bei Einzug praktiziert? Kennt jemand auch Probleme in der
Praxis bei solchen Verfahren?
Hallo Holger,
selbstverständlich wäre es eine sinnvolle Lösung, wenn eine Wohnung bei Bezug vom Mieter gemalert wird. Dabei müsste der Mieter aber dann auch beachten, dass Innentüren und Innenfenster wie auch Heizkörper eben auch zu malern sind. Es geht eben nicht nur um Tapezieren oder um Malern.
Und wer 20 Jahre nicht renoviert beschädigt notfalls sogar die Bausubstanz. Auch sind weitere Probleme, die es nun in der Praxis eben mal gibt, wie grelle Farben zu klären. Was soll ein Nachmieter tun, wenn der Vormieter alles farbig gestrichen hat. Er ist doch letztlich gezwungen zu tapezieren, weil einfach überstreichen nicht reicht. Denn eine Vereinbarung, dass auf jeden Fall bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind ist auch nicht wirksam.
Mir ist dieses Thema als Problem für Mieter ud Vermieter durchaus bewusst. Nur haben wir eine Fülle von Gesetzen und Urteile zu beachten. In dem Bereich Schönheitsreparaturen gibt es Komnentare die ganze Bücher mit bis 300 Seiten füllen und alle Möglichkeiten abhandeln.
Sicherlich wäre eine einfachere Lösung möglich. Aber da gibt es auf der einen Seite den Mieter, der möglichst keine Kosten haben will und auf der anderen Seite den Vermieter, der nach Auszug des Mieters beinahe eine neue Wohnung erwartet. Die Fülle von Urteilen haben wir doch nicht wegen jener Vertragsparteien, die sich an den Tisch setzen sondern wegen jener Parteien, die nichts als den eigenen Vorteil auf Kosten des anderen suchen. Daher ist zu erwarten, dass es eher noch komplizierter wird. Das nächste Urteil des BGH wird nicht allzu lange auf sich warten lassen.
z.B. sind die beiden letzten Urteile zu den Schönheitsreparaturen, die gegen die Vermieter ausgefallen sind, durch einen Haus- und Grundeigentümerverein ausgelöst worden, dessen Masslosigkeit in der Neuformulierung hinsichtlich dem neuen Mietrecht alles bisher Dagewesen übertroffen hat. Nun hat der BGH alles für unwirksam erklärt.
Gruss Günter