2 Fragen zur Nicht-Mietzahlung
Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Okt 2004
Hallo,
hab 2 Fragen zur (Nicht)-Mietzahlung:
angenommen, V ist Vermieter und M der Mieter einer Wohnung. M hat seit 2 Mon. nicht gezahlt, bekam daher Abmahnung, dann fristlose Kündigung und jetzt läuft Räumungsklage (soweit hat V, ein Bekannter von mir (meine Katze besucht öfters seine für ne Woche), das erzählt). Das Geld fehlt V aber auch weiterhin, V wiederrum hat auch (logisch) Unkosten und derzeit wegen der fehlenden Miete unbez. Rechnungen, z.B. für Gasheizung oder sonstwas. Kann V jetzt seinen Gläubigern sagen, sie mögen sich an M halten wegen der Kosten oder geht sowas nicht??
hab noch ne 2. Frage. Einer Vermieterin in der nächsten Ortschaft (Bekannte von V aus Frage 1, wohnen in der selben Strasse) gehts wie derzeit wohl vielen, ihr Mieter zahlt auch nicht. Mit diesem war sie aber wegen einer anderen Sache vor Gericht, er hat aber wohl Recht bekommen. Heisst, sie muss die Gerichtskosten zahlen. Kann sie aber nicht, weil ihr das Geld fehlt. Kann sie das dem Gericht erklären, wird das als Grund fürs Nichtzahlen anerkannt oder wird sie zur Zahlung gezwungen (sie bekommt sonst nur ne kleine Witwenrente, die dann sicher komplett weg wäre für den Monat)??
LG Erika (wenn ich sowas höre, bin ich froh über meine eigene Wohnung, ohne Mieter oder Vermieter)
