2 Fragen zur Nicht-Mietzahlung

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Okt 2004

Hallo,

hab 2 Fragen zur (Nicht)-Mietzahlung:

angenommen, V ist Vermieter und M der Mieter einer Wohnung. M hat seit 2 Mon. nicht gezahlt, bekam daher Abmahnung, dann fristlose Kündigung und jetzt läuft Räumungsklage (soweit hat V, ein Bekannter von mir (meine Katze besucht öfters seine für ne Woche), das erzählt). Das Geld fehlt V aber auch weiterhin, V wiederrum hat auch (logisch) Unkosten und derzeit wegen der fehlenden Miete unbez. Rechnungen, z.B. für Gasheizung oder sonstwas. Kann V jetzt seinen Gläubigern sagen, sie mögen sich an M halten wegen der Kosten oder geht sowas nicht??


hab noch ne 2. Frage. Einer Vermieterin in der nächsten Ortschaft (Bekannte von V aus Frage 1, wohnen in der selben Strasse) gehts wie derzeit wohl vielen, ihr Mieter zahlt auch nicht. Mit diesem war sie aber wegen einer anderen Sache vor Gericht, er hat aber wohl Recht bekommen. Heisst, sie muss die Gerichtskosten zahlen. Kann sie aber nicht, weil ihr das Geld fehlt. Kann sie das dem Gericht erklären, wird das als Grund fürs Nichtzahlen anerkannt oder wird sie zur Zahlung gezwungen (sie bekommt sonst nur ne kleine Witwenrente, die dann sicher komplett weg wäre für den Monat)??

LG Erika (wenn ich sowas höre, bin ich froh über meine eigene Wohnung, ohne Mieter oder Vermieter)

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: 2 Fragen zur Nicht-Mietzahlung

    Hallo,
    hab 2 Fragen zur (Nicht)-Mietzahlung:
    angenommen, V ist Vermieter und M der Mieter einer Wohnung. M
    hat seit 2 Mon. nicht gezahlt, bekam daher Abmahnung, dann
    fristlose Kündigung und jetzt läuft Räumungsklage (soweit hat
    V, ein Bekannter von mir (meine Katze besucht öfters seine
    für ne Woche), das erzählt). Das Geld fehlt V aber auch
    weiterhin, V wiederrum hat auch (logisch) Unkosten und derzeit
    wegen der fehlenden Miete unbez. Rechnungen, z.B. für
    Gasheizung oder sonstwas. Kann V jetzt seinen Gläubigern
    sagen, sie mögen sich an M halten wegen der Kosten oder geht
    sowas nicht??
    V muss seine eigenen Verpflichtungen natürlich selbst erfüllen. Es wäre auch moralisch fragwürdig die eigenen Vertragspartner an jemand zu verweisen, der eh nix hat. Er muss auch weiterhin brav die nebenkosten für die Wohnung bezahlen, damit M es in der kalten Jahreszeit auch schön warm hat.
    hab noch ne 2. Frage. Einer Vermieterin in der nächsten
    Ortschaft (Bekannte von V aus Frage 1, wohnen in der selben
    Strasse) gehts wie derzeit wohl vielen, ihr Mieter zahlt auch
    nicht. Mit diesem war sie aber wegen einer anderen Sache vor
    Gericht, er hat aber wohl Recht bekommen. Heisst, sie muss die
    Gerichtskosten zahlen. Kann sie aber nicht, weil ihr das Geld
    fehlt. Kann sie das dem Gericht erklären, wird das als Grund
    fürs Nichtzahlen anerkannt oder wird sie zur Zahlung gezwungen
    (sie bekommt sonst nur ne kleine Witwenrente, die dann sicher
    komplett weg wäre für den Monat)??
    Ihre Verpflichtung der Forderung des gerichts nachzukommen, kann sie wohl kaum entgehen. Ratenzahlung zu vereinbaren könnte möglich sein. Wichtiger scheint mir aber, dass sie ihren Mieter los wird, und da wird sie im falle einer zwangsräumung auch nochmal deutlich mehr Geld benötigen...

    Soweit meine auf rudimentären Kenntnissen beruhende Einschätzung, die Spezialisten werden sich ja bestimmt noch äußern...

    Greetz, Bommel (dessen Ex-Mieterin nach Zugang der Räumungsklage im Winter extra die Heizung bei offenem fenster voll aufgedreht hat)

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Vermieterpfandrecht

    Hallo,

    das gibt es das Vermieterpfandrecht zur Forderungssicherung. Dieses Pfandrecht nach § 562 BGB erklären und dann kann der Mieter nix mehr aus seiner Wohnung räumen. Alles per Einschreiben mit Rückschein.

    Christian

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re: Vermieterpfandrecht - oft wertlos

      Hallo,

      das gibt es das Vermieterpfandrecht zur Forderungssicherung.
      Dieses Pfandrecht nach § 562 BGB erklären und dann kann der
      Mieter nix mehr aus seiner Wohnung räumen. Alles per
      Einschreiben mit Rückschein.

      Hallo Christian,

      dieses Pfandrecht ist meist wertlos bei Mietern, die sowieso nicht die Miete zahlen können. Meist wurde zuvor schon alles Pfändbare gepfändet.

      Gruss Günter

  3. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: 2 Fragen zur Nicht-Mietzahlung

    Hallo,

    jeder muss für seine Verpflichtungen selbst einstehen. Bei unverschuldeten Mietrückständen hilft oft das Sozialamt, zwar auf der Basis eines Darlehens, aber ein Versuch ist es immer wert.

    Im Übrigen sollte man es grundsätzlich nie soweit kommen lassen. Man muss dann eben rechtzeitig mit dem Vermieter reden und die Karten auf den Tisch legen.

    Gruss Günter

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