Mietkaution: in welchem Zeitrtaum zurück

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Okt 2004

Hallo,

wenn die Wohnung gekündigt und geräumt wurde, wie lange hat der vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?

Danke!!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkaution: in welchem Zeitrtaum zurück

    Hallo,

    wenn die Wohnung gekündigt und geräumt wurde, wie lange hat
    der vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?

    Hallo Caren,

    es wird unter gleich mehreren Möglichkeiten unterschieden.

    Wird die Wohnung ohne Mängel übergeben und sind keine Nachforderungen aus Nebenkosten zu erwarten, hat der Vermieter die Kaution innerhalb von vier Wochen zu erstatten. Aber Achtung. Gerichtlich werden Klagen auf Rückzahlung der Kaution, wenn nichts vereinbart ist, in der Regel vor drei Monaten nichts erbringen und bis ein Fall durch ist, ist ohnehin abgerechnet.

    Ansonsten wird angeraten nach sechs Monaten die Kaution abzurechnen. Dahin geht auch die Rechtssprechung.

    Sind noch Betriebskostennachforderungen zu erwarten, kann der Vermieter einen Teil der Kaution auf jeden Fall bis zur Abrechnung zurück behalten. Er macht dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Dann ist unverzüglich nach Vorlage der Abrehcnung die Kaution abzurechnen.

    Also, in der Regel sechs Monate nach Auszug ist die Kaution auf jeden Fall fällig, wenn nicht durch zeitliche Abfolge erst später mit einer Betriebskostennachzahlung zu rechnen ist und auf Antrag hat der Vermieter dem Mieter einen Teil der Kaution zu erstatten.

    Gruss Günter

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