Hallo Peter,
In der Regel sollte innerhalb von vier Wochen reklamiert werden.
Was ist denn, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Hintergrund der Frage ist: Eine Bekannte von mir hat das
Abrechnungsproblem mit ihrem Vermieter. Er sagt seinen Besuch
zu, dann wieder ab, kommt dann doch, hat aber nur einen Teil
der Belege oder veraltete dabei. In zwei Punkten steht schon
fest, dass er geschummelt hat: Die Müllgebühren sind exakt 300
EU zu hoch, die Schornsteinfegergebühr um 50 EU. Dazu die
Beträge für Eigenleistungen. Die "Verhandlungen" ziehen sich
jetzt schon mehr als zwei Monate hin, es wird wohl noch einige
Zeit dauern, bis alles geklärt ist.
Solange die Belege nicht ausreichend vorgelegt werden ist natürlich eine Unterbrechung bis alle Unterlagen vorliegen zulässig.
Die Bekannte hat eine Nachbarin, Mutter zweier Kinder,
schlecht bezahlter Beruf, Ausländerin, die fast 1.000 EU
nachzahlen muss. Sie hat keinen Einspruch eingelegt weil sie
sich nicht auskennt und nicht gut Deutsch spricht.
Der Vermieter muss die Abrechnung, wenn ihm ein Partei Fehler nachweist, für alle korrigieren. Alles andere ist im Übrigen sonst ein versuchter, wenn gezahlt wird vollendeter Abrechnungsbetrug.
Wenn meine Bekannte, nachdem ihr Fall geklärt ist, nach dem
Muster ihrer Abrechnung die der Nachbarin durchgeht, was dann?
Sie vermutet, dass sie die Nachzahlung per Raten abstottert.
Deine Bekannte muss den Vermieter auffordern eine korrigierte, neue Abrechnung vorzulegen.
Gruss Günter
Deine Bekannte oder Du kann sich mit mir direkt in Verbindung setzen. Bitte keine Email-Anhänge ohne vorherige Klärung.