Untermieter weigert sich auszuziehen

Von: , Frage gestellt am Sa, 23. Okt 2004

In einer Wohngemeinschaft kommt es zum Steit. Daraufhin kündigt der Hauptmieter dem Untermieter, unter Beachtung der im Mietvertrag vereinbarten Frist. Der Untermieter zahlt seitdem keine Miete mehr und droht, daß er den Wohnraum nicht freiwillig verlassen werde, außer durch eine Klage.

Wie soll man sich in diesem Fall verhalten? Kann man erst nach Ablauf der Kündigungsfrist reagieren oder schon im Voraus verhindern, daß der Untermieter den Wohnraum über die Frist hinaus nutzt?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Untermieter weigert sich auszuziehen

    Hallo,

    leider kann erst dann reagiert werden, wenn der Untermieter zur Frist nicht auszieht. Dann allerdings sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser wird jedoch zuerst mal prüfen müssen, ob der Kündigungsgrund ausreicht. Wenn der Untermieter aber mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand steht ist nochmals fristlos zu kündigen. Im Übrigen würde ich die fehlende Miete per Antrag auf Mahnbescheid schon jetzt einklagen. Und sobald der 2. Monat besteht sofort Anwalt beauftragen. Es kann aber schon jetzt ein Anwalt eingeschaltet werden. Mietrückstand kann immer durch Anwalt wegen des Vertragsverstosses gefordert werden. Der Schuldner trägt dann auch die Anwaltskosten.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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