Hallo zusammen,
angenommen im Mietvertrag steht, dass Haustiere nicht erlaubt sind und man hält sich nicht dran und besitzt doch eines (sagen wir mal rein hypothetisch einen Hund) was droht einem seitens des Vermieters?
Anmerkung: Der Vormieter der hypothetischen Wohnung war selbst im besitz von Haustieren (sagen wir mal 2 Katzen) und angenommen im Haus besitzen noch mehrere Mieter rein hypotheisch Haustiere.
Droht einem lediglich die Kündigung oder aber sonstige rechtliche Folgen?
Einige hypothetische Rückinfos wären doch mal ganz interessant…
Danke schonmal… Robert
Hallo Robert,
ein Hund ist ein Verstoß gegen den Vertrag, er berechtigt zur Kündigung.
Tiere, die von anderen Mitbewohner aber in der Regel gar nicht bemerkt werden, z. B. Goldhamster oder Wellensittich, sind vom Verbot nicht betroffen. Es sei denn, du fängst eine Massenzucht an. 
Gruß
Peter
Hallo Peter,
aha… danke schonmal für die Infos… bedeutet Kündigung fristlos oder hat man wenigstens einen Monat oder einen gewissen Zeitraum?
Fallen bspw. Hasen auch unter die Kategorie Wellensittich/Goldhamster?
Sind Katzen in der Kategorie von Hunden?
Danke und schönen Sonntag aus Berlin…
Robert
Hallo Robby,
angenommen im Mietvertrag steht, dass Haustiere nicht erlaubt
sind und man hält sich nicht dran und besitzt doch eines
(sagen wir mal rein hypothetisch einen Hund) was droht einem
seitens des Vermieters?
Abgesehen von Kleintieren, darf der Mieter in dem Fall auch keine Tiere halten (BGH - AZ: VIII ZR 10/92).
Ein Hund ist nicht ohne - nach Möglichkeit schriftliche - Zustimmung des Vermieters nicht drin.
Der Vermieter kann hier wegen der Tierhaltung Abmahnen und letztendlich auch kündigen. Fristlose Kündigung ist m.E: nicht drin.
Anmerkung: Der Vormieter der hypothetischen Wohnung war selbst
im besitz von Haustieren (sagen wir mal 2 Katzen) und
angenommen im Haus besitzen noch mehrere Mieter rein
hypotheisch Haustiere.
Interessiert nur sekundär.
Hier geht es um dem Vertrag zwischen Miert und Vermieter, dem beide so zugestimmt haben.
Es sei denn der Mieter wäre blind und es würde sich um einen Blindenhund handeln - dann dürfte er diesen Hund trotz verbot halten.
Droht einem lediglich die Kündigung oder aber sonstige
rechtliche Folgen?
Ich weiss nicht in welcher Gegend der hypothetische Mieter wohnt. Eine Kündigung würde ich aber nicht als lediglich bezeichnen.
Einige hypothetische Rückinfos wären doch mal ganz
interessant…
Bitte schön.
Gruß Ivo
Hallo Robby,
angenommen im Mietvertrag steht, dass Haustiere nicht erlaubt
sind und man hält sich nicht dran und besitzt doch eines
(sagen wir mal rein hypothetisch einen Hund) was droht einem
seitens des Vermieters?
Anmerkung: Der Vormieter der hypothetischen Wohnung war selbst
im besitz von Haustieren (sagen wir mal 2 Katzen) und
angenommen im Haus besitzen noch mehrere Mieter rein
hypotheisch Haustiere.
Droht einem lediglich die Kündigung oder aber sonstige
rechtliche Folgen?
Einige hypothetische Rückinfos wären doch mal ganz
interessant…
Haustiere - hier Hunde und/oder Katzen -
Grundsätzlich bedarf die Tierhaltung ( Hunde und/oder Katzen) der Zustimmung des Vermieters. Wenn der Vormieter Haustiere hatte, kann der jetzige Mieter nicht automatisch für sich die Zustimmung zur Tierhaltung annehmen. Der Vermieter kann den Mieter abmahnen, die Entfernung des Tieres verlngen, im äussersten Fall gar kündigen. Hier wird dann eine ordentliche Kündigung auszusprechen sein, eine fristlose Kündigung ist zwar möglich, wird meist vor Gericht in eine ordentliche umgewandelt. Dies ist die eine Seite der Medaille. Siue geht davon aus, dass ein Mieter ein Haustier halten will.
Wenn aber derselbe Vermieter in einem Wohnhaus bereits anderen Mietern Haustiere erlaubt hat, kann er nicht nach seinem Ermessen nun den anderen Mietern Haustiere verbieten. Er muss die Mieter gleich behandeln. Jedoch kann der Vermieter die Haltung eines Haustieres ausdrücklich auf ein bestimmtes Tier beschränken. Weiterhin gilt natürlich, egal ob Tierhaltung genehmigt wird, Haustiere die stören muss der Vermieter nicht dulden.
Gruss Günter
Hallo,
ein Hund ist ein Verstoß gegen den Vertrag, er berechtigt zur
Kündigung.
aber nicht sofort. Der Vermieter muss dem Mieter erst eine Frist zur Beseitigung des Tieres setzen (Abmahnung). Ausserdem hat er seinen Anspruch auf Entfernung des Tieres verwirkt, wenn er das Tier zB vorher monate- oder jahrelang wissentlich geduldet hat ohne etwas zu unternehmen. Hat er anderen Mietern die Haltung eines Hundes erlaubt, ist das Hundeverbot sowieso nichtig.
Bei einem Hund, von dem objektiv übermäßige Belästigung ausgeht, kann natürlich auch ohne Tierhalteverbot die Erlaubnis verweigert bzw. zurückgenommen werden.
Gruss, Niels
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Danke
Dank an alle „Informan´ten“… die Ausführungen waren sehr hilfreich.
Beste Grüsse
Robert