Re: Haustiere...Hunde und/oder Katzen
Hallo Robby,
angenommen im Mietvertrag steht, dass Haustiere nicht erlaubt
sind und man hält sich nicht dran und besitzt doch eines
(sagen wir mal rein hypothetisch einen Hund) was droht einem
seitens des Vermieters?
Anmerkung: Der Vormieter der hypothetischen Wohnung war selbst
im besitz von Haustieren (sagen wir mal 2 Katzen) und
angenommen im Haus besitzen noch mehrere Mieter rein
hypotheisch Haustiere.
Droht einem lediglich die Kündigung oder aber sonstige
rechtliche Folgen?
Einige hypothetische Rückinfos wären doch mal ganz
interessant..
Haustiere - hier Hunde und/oder Katzen -
Grundsätzlich bedarf die Tierhaltung ( Hunde und/oder Katzen) der Zustimmung des Vermieters. Wenn der Vormieter Haustiere hatte, kann der jetzige Mieter nicht automatisch für sich die Zustimmung zur Tierhaltung annehmen. Der Vermieter kann den Mieter abmahnen, die Entfernung des Tieres verlngen, im äussersten Fall gar kündigen. Hier wird dann eine ordentliche Kündigung auszusprechen sein, eine fristlose Kündigung ist zwar möglich, wird meist vor Gericht in eine ordentliche umgewandelt. Dies ist die eine Seite der Medaille. Siue geht davon aus, dass ein Mieter ein Haustier halten will.
Wenn aber derselbe Vermieter in einem Wohnhaus bereits anderen Mietern Haustiere erlaubt hat, kann er nicht nach seinem Ermessen nun den anderen Mietern Haustiere verbieten. Er muss die Mieter gleich behandeln. Jedoch kann der Vermieter die Haltung eines Haustieres ausdrücklich auf ein bestimmtes Tier beschränken. Weiterhin gilt natürlich, egal ob Tierhaltung genehmigt wird, Haustiere die stören muss der Vermieter nicht dulden.
Gruss Günter