Re: warum bis zur Räumungsklage kommen lassen??
Hallo,
wenn ich hier mitlese oder es im Bekanntenkreis höre, das
Mieter es öfters bis zur Räumungsklage kommen lassen, kann ich
sowas nicht nachvollziehen. Da gehen die Streitigkeiten von
Mieter und Vermieter nur noch über Anwälte, so geredet wird
gar nicht mehr miteinander, für jeden Driss wird ne Anzeige
gegeneinander gemacht usw. räumungsklage kostet doch Mieter
und Vermieter auch ne Menge Kohle. Warum lassen es dann die
Mieter immer öfter drauf ankommen?
Ist doch doof, wenn in der Nachbarschaft keiner mehr mit einem
redet und man gemieden wird, weil man sich wie ein Idiot
verhält und um jeden Preis in einer bestimmten Wohnung bleiben
will, wo man doch immer wieder liest, das viele Wohnungen
leerstehen, teilweise sogar welche in Neubaugebieten mit
Balkon, Garten oder sonstigen Sachen. Wäre es dann nicht
einfacher und auch billiger, ne Kündigung zu akzeptieren und
sich ne andere Bude zu suchen?? Welche Gründe haben denn
Mieter, sowas nicht zu tun??
Hallo Erika,
die nachfolgenden Bemerkungen betreffen einzelne Fälle und sind nicht für Mieter und Vermieter üblich. Zu Bedauern ist aber jeder, der in dieser Lage ist.
Hier muss man natürlich zuerst einmal prüfen, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist. Und mancher Vermieter kündigt auch nur, weil der Mieter nicht überzogenen Mietforderungen nachkommt oder sich gar als Untertan erweist. Sehr oft ist die Räumungsklage nicht gerechtfertigt. Im Übrigen kommt es in solchen Fällen auch nur bei unbelehrbaren Mandanten soweit. Meist kann man sich einigen.
Doch gibt es auch die heillos zerstrittenen Parteien. Aus der Praxis: Da wird das Treppenhaus gereinigt, der Dreck wird dem Mieter/Vermieter unter den Fussabstreifer vor die Türe gewischt. Da fallen zufällig die Reste von Speisen von oben genau dann herab, wenn unten der andere sitzt und Kaffee trinkt. Wenn der andere auf dem Balkon/Terrasse sitzt muss der andere natürlich seinen Teppich unter dem Fenster ausschütteln. Versehentlich fällt die Tasse ( oft bei Balkonen mit Zwischenräumen ) um und der Kaffee tropft genau auf den Mittagstisch des anderen. Der eine hat hellrote Geranien, der andere dunklerote. Nun streitet man über die Farbe. Im Garten ist das Gras - der Mitmieter/Vermeiter hat nachgemessen - höher als drei Zentimeter. Der Nachbar putzt das Treppenhaus nicht um 14.00 sondern um 14.05. Die Heizung wird abgestellt, dann werden Sicherungen herausgedreht, in den Briefkasten wird Müll geworfen usw.. Und da beteiligen sich Mieter wie Vermieter. Dann kannst Du nicht erwarten, dass eine Partei in einem Rechtsstreit ohne Urteil nachgibt. Teilweise egal was es kostet. Und wehe, die Räumung klappt nicht, das Gericht weist die Räumung zurück. Nun geht es erst richtig los. Im Winter wird dann das Fenster im Treppenhaus geöffnet, dass der, der oben wohnt es richtig kalt hat.
Oder die Räumung wird bewilligt. Bis zur Räumung müsste man in einigen Fällen eine Polizeieinheit zur Sicherung des Hausfriedens zur Verfügung stellen. Nicht nur Mieter, auch Vermieter zerstören das Eigentum, um den anderen nochmals wegen Sachbeschädigung vor Gericht zerren zu können.
Und dann gibt es natürlich auch jene, die sich schäden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können. Oft ältere Menschen. Zunehmend auch Familien. Käme manche Familie rechtzeitig in eine Beratung, könnten viele Kosten erspart werden.
Es gibt sie zwar, jene Vermieter, aber es sind nicht so viele - die bei unverschuldeter Notlage - kein Verständnis aufbringen. Überwiegend ist es möglich mit Ratenzahlungen und Hilfen über Ämter das Problem zu lösen. Dies heisst aber, dass der Mieter rechtzeitig Hilfe suchen muss. Wobei Aussenstehende dies natürlich gut so sagen können. Wer wirklich unverschuldet in solche Situationen kommt schämt sich wirklich.
Die andere Gruppe der säumigen Mieter - auch dies aus der Praxis - muss, bevor die Mietrückstände gezahlt werden in den Urlaub, den man verdient hat. Der hört dann bei uns - ohne Kinder - welchen Platz unter einer Donaubrücke man reservieren soll. jene mit Kinder müssen sich schon die Frage anhören, ob sie denn jemals an ihre Kinder denken und was ihre Kinder erleben, wenn durch Zwangseinweisung man in einer Wohnung in einem nicht besonders angesehenen Viertel wohnt. Doch diese Klientel weiss meist auch "nie, weshalb man eine Räumungsklage " bekommt, man hat doch die Beweise ( durch Überweisungsvordruck ) dass gezahlt ist. Danach darf man höchstens diskutieren, warum wir einen Bankauszug benötigen, wo doch alles auf der Überweisung steht. Wenn man Glück hat, kommt dieser Schuldner vorbei. Ansonsten kommt man eines Morgens zum Amtsgericht und auf dem Terminplan steht dann der Name dieses Mieters ( ohne Anwalt ) und des Vermieters (mit Anwalt). Der Mieter erscheint meist nicht. Nach dem Versäumnisurteil geht es dann so richtig zur Sache.
Also kann das System, dass sich beide ohne Gericht trennen, ohne eine Räumungsklage wohl nur dort funktionieren, wo zwei Parteien in der berechtigten Anerkennung der Gründe jeweils der anderen Partei mit der notwendigen Sorgfalt und dem Verständnis entgegen kommen.
Und dann gibt es noch eine Gruppe, jene, der es egal ist, was es kostet. Entweder hat man das Geld für den Prozess oder es gibt die Prozesskostenhilfe, wie man meint.
Es gibt aber für einen Räumungsrechtsstreit wegen Mietrückstände keine Prozesskostenhilfe.
Gruss Günter