Re: Kündigungsfristen für ordentliche Kündigung??
Hallo,
ein früherer Mitschüler wohnt seit Nov. 98 in einer
3-Zimmer-Wohnung zur Miete. Wenn er irgendwann der Arbeit
wegen woanders hinziehen würde und kündigen, welche Fristen
gelten dann für ihn??
Hallo Erika,
für Mietverträge vor dem 01.09.2001 gilt,
wenn vereinbart ist, dass nach fünf Jahren sich die Kündigungsfrist um drei weitere Monate erhöht, dass dann bis zum 8. Jahr sechs Monate gelten, bis zum 10. Jahr gelten neun Monate, nach zehn Jahren gelten 12 Monate.
Wenn im Mietvertrag steht, dass für die Kündigungsfrist die gesetzlichen Vorschriften gelten ist immer das derzeit geltende Gesetz, also momentan drei Monate, anzuwenden.
Gruss Günter