Hausverwaltung
Von: , Frage gestellt am So, 24. Okt 2004
Im Okt. 02 hat ein Mieter eine Wohnung gemietet, bei Vertragsabschluss fragte der Mieter ob bei den Betriebskosen Euro 2/pro qm noch eine Nachzahlung zu erwarten wäre, diese Frage wurde verneint. Desweiteren wurde nach der Mieterschaft im Haus gefragt ob es da irgendwelche Mieter gäbe, wo mit Problemen zu rechnen seien, da der Mieter in eine Wohnung im 2. Stock zieht und 2Hunde hat, die sich natürlich auch in der Wohnung bewegen möchten. Diese Frage wurde verneint.
Der Mieter ist dann im Dez. 02 in die Wohnung gezogen, 2 Tage später stand der Mieter aus der Wohnung unter ihm bei ihm vor der Wohnungstür und beschwerte sich, das man selbst in der Wohnung läuft und auch die Hunde sich bewegen.
Bis zum heutigen Tag hat der Mieter nun unter diesem Mieter zu leiden. Er darf sich nicht in seiner Wohnung bewegen oder sprechen ohne das Ruhe gebrüllt wird. In seiner Verzweiflung hat der Mieter bereits im Febr. 2003 an seine Hausverwaltung gewandt und dann kam aufeinmal ein Schreiben eines RA (RA und Hausverwalter stehen in engem Verwandschaftsverhältnis zueinander) und darin wurde mitgeteilt, das man mit dem Mieter im 1. Stock schon sehr lange Probleme hatte. Auch hat de Mieter aus dem 1. Stock einen Beschwerdebrief an unseren Mieter geschrieben, wobei er aufzählte, das unser Mieter bereits der 5. Mieter über ihm sei und scheinbar hat er sie alle rausgemoppt. Im Nov. 03 bewilligte dann die Hausverwaltung unserem Mieter eine Mietminderung von 10 %, Grund die dauernden Belästigungen des Mietmieters. Im Juni 04 kam die Betriebskostenabrechnung, unser Mieter hatte eine Nachzahlung von Euro 600, er forderte nun die Belege zur Betriebskostenabrechnung an, nichts geschah. anfang Okt. kam dann eine Mahnungen seitens der Hausverwaltung, wobei die Betriebskosten und die Mietminderung als Mietschulden ausgewiesen wurdne. Unser Mieter hat dieses Schreiben zurückgewiesen, die entsprechenden Urteile beigelegt (das Belege zugeschickt werden müssen), nichts geschah. Letzte Woche konnte der Mieter wieder die Belästigungen des Mieters unter ihm nicht aushalten und hat sich telefonisch an die Hausverwaltung gewandt um Abhilfe zu schaffen. Da wurde ihm erklärt was er denn wöllte, er hätte ja 10 % Mietminderung und solle ruhig sein. Daraufhin meinte der Mieter die 10 % seien angemahnt worden, daraufhin wurde ihm mitgeteilt, sie würden ausgebucht. 2 Tage später die nächste Mahnung.
Wie soll sich der Mieter nun Verhalten? Was kann er mietminderend geltend machen? Seitens der Hausverwlatung wurde ihm schon mehrmals mitgeteilt, das sie den Mieter unter ihm rausgeklagt hätten und der erst im sommer 04 und dann im Mai 05 ausziehen müsste. Jedenfalls wird unser Mieter von niemanden mehr besucht, da keiner sich dem Gebrüll aussetzen möchte. Unser Mieter glaubt der Hausverwaltung garnichts mehr, er würde gerne ausziehen. Nur hat er aufwendige Renovierunen in der Wohnung vorgenommen und eine neue Kaution und Umzug kostet auch Geld.
Darüber hinaus hat der Mieter seine Wohnung in den Mietspiegelrechner eingegeben, da wurde eine Kaltmiete von Euro 228,-- errechnet unser Mieter zahlt 345,--. (Bei Vertragsabschluss herschte keine Wohnungsknappheit in der Region). Was kann unser Mieter nun tun?
Auch weisst die Wohnung einige Mängel auf z.b. ist die Heizung nur so zu regulieren, entweder 0 oder 5, dazwischen gibt es nichts.
Aber das ist nicht das wesentliche, unser Mieter hat Geld in die wohnung investiert, soll er jetzt ausziehen oder ist das mit dem Mieter unter ihm ein arglistig verschwiegender Mangel?
Für Antworten wäre der Mieter dankbar
