Hausverwaltung

Im Okt. 02 hat ein Mieter eine Wohnung gemietet, bei Vertragsabschluss fragte der Mieter ob bei den Betriebskosen Euro 2/pro qm noch eine Nachzahlung zu erwarten wäre, diese Frage wurde verneint. Desweiteren wurde nach der Mieterschaft im Haus gefragt ob es da irgendwelche Mieter gäbe, wo mit Problemen zu rechnen seien, da der Mieter in eine Wohnung im 2. Stock zieht und 2Hunde hat, die sich natürlich auch in der Wohnung bewegen möchten. Diese Frage wurde verneint.
Der Mieter ist dann im Dez. 02 in die Wohnung gezogen, 2 Tage später stand der Mieter aus der Wohnung unter ihm bei ihm vor der Wohnungstür und beschwerte sich, das man selbst in der Wohnung läuft und auch die Hunde sich bewegen.
Bis zum heutigen Tag hat der Mieter nun unter diesem Mieter zu leiden. Er darf sich nicht in seiner Wohnung bewegen oder sprechen ohne das Ruhe gebrüllt wird. In seiner Verzweiflung hat der Mieter bereits im Febr. 2003 an seine Hausverwaltung gewandt und dann kam aufeinmal ein Schreiben eines RA (RA und Hausverwalter stehen in engem Verwandschaftsverhältnis zueinander) und darin wurde mitgeteilt, das man mit dem Mieter im 1. Stock schon sehr lange Probleme hatte. Auch hat de Mieter aus dem 1. Stock einen Beschwerdebrief an unseren Mieter geschrieben, wobei er aufzählte, das unser Mieter bereits der 5. Mieter über ihm sei und scheinbar hat er sie alle rausgemoppt. Im Nov. 03 bewilligte dann die Hausverwaltung unserem Mieter eine Mietminderung von 10 %, Grund die dauernden Belästigungen des Mietmieters. Im Juni 04 kam die Betriebskostenabrechnung, unser Mieter hatte eine Nachzahlung von Euro 600, er forderte nun die Belege zur Betriebskostenabrechnung an, nichts geschah. anfang Okt. kam dann eine Mahnungen seitens der Hausverwaltung, wobei die Betriebskosten und die Mietminderung als Mietschulden ausgewiesen wurdne. Unser Mieter hat dieses Schreiben zurückgewiesen, die entsprechenden Urteile beigelegt (das Belege zugeschickt werden müssen), nichts geschah. Letzte Woche konnte der Mieter wieder die Belästigungen des Mieters unter ihm nicht aushalten und hat sich telefonisch an die Hausverwaltung gewandt um Abhilfe zu schaffen. Da wurde ihm erklärt was er denn wöllte, er hätte ja 10 % Mietminderung und solle ruhig sein. Daraufhin meinte der Mieter die 10 % seien angemahnt worden, daraufhin wurde ihm mitgeteilt, sie würden ausgebucht. 2 Tage später die nächste Mahnung.
Wie soll sich der Mieter nun Verhalten? Was kann er mietminderend geltend machen? Seitens der Hausverwlatung wurde ihm schon mehrmals mitgeteilt, das sie den Mieter unter ihm rausgeklagt hätten und der erst im sommer 04 und dann im Mai 05 ausziehen müsste. Jedenfalls wird unser Mieter von niemanden mehr besucht, da keiner sich dem Gebrüll aussetzen möchte. Unser Mieter glaubt der Hausverwaltung garnichts mehr, er würde gerne ausziehen. Nur hat er aufwendige Renovierunen in der Wohnung vorgenommen und eine neue Kaution und Umzug kostet auch Geld.
Darüber hinaus hat der Mieter seine Wohnung in den Mietspiegelrechner eingegeben, da wurde eine Kaltmiete von Euro 228,-- errechnet unser Mieter zahlt 345,–. (Bei Vertragsabschluss herschte keine Wohnungsknappheit in der Region). Was kann unser Mieter nun tun?
Auch weisst die Wohnung einige Mängel auf z.b. ist die Heizung nur so zu regulieren, entweder 0 oder 5, dazwischen gibt es nichts.
Aber das ist nicht das wesentliche, unser Mieter hat Geld in die wohnung investiert, soll er jetzt ausziehen oder ist das mit dem Mieter unter ihm ein arglistig verschwiegender Mangel?
Für Antworten wäre der Mieter dankbar

Hallo,

angesichts der Vielzahl der Probleme und auch der ungelösten Fragen sollte dieser Mieter einen Anwalt einschalten. Oder sich durch einen Mieterverein beraten lassen. Alleine der Text zeigt, dass eien Unzahl von Zusatzfragen zu klären ist, die Art der Probleme im Detail zu besprechen sind, die Massnahmen die der Vermieter bisher vorgenommen hat, auch die der Hausverwaltung, ob die Mietminderung schriftlich vorliegt, welche Gründe bestehen, dass diesem Mitmieter nicht beizukommen ist und ob wegen der bekannten Hintergründe nun endlich mal gehandelt werden muss. Ob es sich dabei um Mietwucher handelt hat alleine nichts mit der Wohnungslage zu tun sondern der Vermieter muss die Notlage des Mieters ausgenutzt haben.

Gruss Günter

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Hallo Günther,

danke für die Antwort.

Der Vermieter ist eine GBR,da haben scheinbar mehrere Kapitalgeber zusammengelegt um das Haus zu erwerben und somit ist die Hausverwaltung angewiesen, gewinnbringend zu arbeiten.
Seitens der Hausverwaltung und des Mitmieters müssen verschiedene Prozesse geführt worden sein, lt. Auskunft des Mitmieters hat er die Prozesse gewonnen, lt. Auskunft der Hausverwaltung haben sie den letzten Prozess gewonnen und der Mitmieter muss die Wohnung verlassen, aber da der Mitmieter hier schon 20 Jahre wohnt, hat das Gericht scheinbar auf ordentliche Kündigung entschieden. Lt. auskunft der Hausverwaltung mindert der Mitmieter die Miete auch um 10 %, da er sich durch den Mieter über ihm gestört fühlt. Fakt ist das jeglicher Trittschutz om Hause fehlt, das Haus ist über 1oo Jahre alt und wurde im Bereich Trittschall nie saniert. Auch unser Mieter hört genau seinen Übermieter bei seinen täglichen Verrichtungen.
Unser Mieter musste auch als Zeuge zur Polizei, da der Anwalt der Hausverwaltung den Mitmieter angezeigt hat, aber scheinbar hat das nichts gebracht.In einem Schreiben des Anwaltes an den Mitmieter wird erwähnt, das unser Mieter aufgrund der Lärmbelästigung des Mitmieters die Miete um 10 % kürzt. Unser Mieter hat damals per Mail das Telefongespräch über die Mietminderung von 10 % bestätigt und auch letzte Woche wurde seitens der Hausverwaltung dem Mieter bestätigt, das die Mietminderung rechtens ist und der Betrag ausgebucht wird. Gelten telefonische Absprachen nicht?
Fakt ist das unser Mieter zwischen der Hausverwaltung und dem Mitmieter aufgerieben wird.
Was heisst Notlage? Unser Mieter war damals bei Vertragsabschluss arbeitslos und froh eine Wohnung gefunden zu haben, da es als Arbeitsloser schwer ist eine Wohnung zu bekommen.
Unser Mieter hat nun das Problem das er sein letztes Geld in die Wohnung gesteckt hat und je mehr er gegen die Hausverwaltung unternimmt, desto mehr Repressalien werden auf ihn zukommen. Seitens der Hausverwaltung wurde schon mehrmals geäussert, wenn ihm die Vorgehensweise nicht gefällt, könnte er ja ausziehen.
Grüsse

Der Vermieter ist eine GBR,da haben scheinbar mehrere
Kapitalgeber zusammengelegt um das Haus zu erwerben und somit
ist die Hausverwaltung angewiesen, gewinnbringend zu arbeiten.

Trotzdem muss sie natürlich Mängel beseitigen oder beseitigen lassen. Wobei immer wieder zuerst zu klären ist, ob und wie weit eine Hausverwaltung überhaupt Erklärungen für dei Eigentümer annehmen oder abgeben darf. Ich glaube z.B. der Hausverwaltung kein Wort, dass sie einen Prozess gewonnen haben soll.

Seitens der Hausverwaltung und des Mitmieters müssen
verschiedene Prozesse geführt worden sein, lt. Auskunft des
Mitmieters hat er die Prozesse gewonnen, lt. Auskunft der
Hausverwaltung haben sie den letzten Prozess gewonnen und der
Mitmieter muss die Wohnung verlassen, aber da der Mitmieter
hier schon 20 Jahre wohnt, hat das Gericht scheinbar auf
ordentliche Kündigung entschieden.

was bedeutet, dass man sich trennt, aber die Hausverwaltung nichts beweisen konnte, was die Kündigung gerechtfertigt hat.

Lt. auskunft der

Hausverwaltung mindert der Mitmieter die Miete auch um 10 %,
da er sich durch den Mieter über ihm gestört fühlt. Fakt ist
das jeglicher Trittschutz om Hause fehlt, das Haus ist über
1oo Jahre alt und wurde im Bereich Trittschall nie saniert.
Auch unser Mieter hört genau seinen Übermieter bei seinen
täglichen Verrichtungen.

Da gibt es jedoch - mit Ausnahme der Mietminderung - keine rechtlichen Mittel.

Unser Mieter musste auch als Zeuge zur Polizei, da der Anwalt
der Hausverwaltung den Mitmieter angezeigt hat, aber scheinbar
hat das nichts gebracht.In einem Schreiben des Anwaltes an den
Mitmieter wird erwähnt, das unser Mieter aufgrund der
Lärmbelästigung des Mitmieters die Miete um 10 % kürzt. Unser
Mieter hat damals per Mail das Telefongespräch über die
Mietminderung von 10 % bestätigt und auch letzte Woche wurde
seitens der Hausverwaltung dem Mieter bestätigt, das die
Mietminderung rechtens ist und der Betrag ausgebucht wird.
Gelten telefonische Absprachen nicht?

Sie gelten, nur wenn sie eben bestritten werden, muss die andere Seite beweisen, was besprochen wurde. Hier hilft folgende Methode. Das am Telefon geführte Gespräch mit Herrn xyz vom xx.xx.xxxx um hh.mm mit herzlichem Dank bestätigen. Natürlich bedanken für die Zusage, dass die Miete geminnert werden kann. Insbesondere schon deshalb die 10 % bestätiigen, weil üblicherweise nur 5 % anerkannt sind.

Fakt ist das unser Mieter zwischen der Hausverwaltung und dem
Mitmieter aufgerieben wird.
Was heisst Notlage? Unser Mieter war damals bei
Vertragsabschluss arbeitslos und froh eine Wohnung gefunden zu
haben, da es als Arbeitsloser schwer ist eine Wohnung zu
bekommen.

Notlage bedeutet, dass bei der Vermietung bekannt war, dass der Mieter genau auf diese Wohnung angewiesen war und deshalb eine überhöhte Miete verlangt wird. Der Mieter muss bewiesen, wie oft er Wohnungen besichtigt hat und wie oft er abgewiesen wurde.

Unser Mieter hat nun das Problem das er sein letztes Geld in
die Wohnung gesteckt hat und je mehr er gegen die
Hausverwaltung unternimmt, desto mehr Repressalien werden auf
ihn zukommen. Seitens der Hausverwaltung wurde schon mehrmals
geäussert, wenn ihm die Vorgehensweise nicht gefällt, könnte
er ja ausziehen.

Ich kann hier nur die Hilfe eiens Mietervereins oder eines Anwaltes empfehlen. Da läuft nicht nur vieles krumm, sondern ich habe das Gefühl, dass hier auch skrupellos vorgegangen wird und es die Hausverwaltung einen Dreck schert, was in dem Haus los ist, solange die Miete eingeht.

Gruss Günter

Danke Günter,

genau diesen Eindruck hat unser Mieter auch.