kann vermieter tv abstellen?

Von: , Frage gestellt am So, 24. Okt 2004

ein vermieter führt im mietvertrag einzelne positionen, zu den im mietpreis enthaltenen leistungen auf., u.a. auch den punkt: fernsehempfang / fernsehanschluss.

dieser fernsehempfang wäre durch eine antennenbuchse in der wohnung gewährleistet. nun aber meint der vermieter, daß die mieter selbst für einen fernsehempfang verantwortlich sind. der vermieter untersagt aber laut mietvertrag eine installation einer sat-anlage.

ist der vermieter berechtigt den fernsehempfang komplett einzustellen, so daß sich der mieter seinen fernsehanbieter (z.b. kabel deutschland oder dvb-t) selbst aussuchen muss, obwohl eine bereitstellung des fernsehanschlusses im mietvertrag steht?
kann durch ein wegfallen des fernsehanschlusses der mietpreis gemindert werden?

vielen dank für antworten!

der aleks

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kann vermieter tv abstellen?

    ein vermieter führt im mietvertrag einzelne positionen, zu den
    im mietpreis enthaltenen leistungen auf., u.a. auch den punkt:
    fernsehempfang / fernsehanschluss.

    dieser fernsehempfang wäre durch eine antennenbuchse in der
    wohnung gewährleistet. nun aber meint der vermieter, daß die
    mieter selbst für einen fernsehempfang verantwortlich sind.
    der vermieter untersagt aber laut mietvertrag eine
    installation einer sat-anlage.

    ist der vermieter berechtigt den fernsehempfang komplett
    einzustellen, so daß sich der mieter seinen fernsehanbieter
    (z.b. kabel deutschland oder dvb-t) selbst aussuchen muss,
    obwohl eine bereitstellung des fernsehanschlusses im
    mietvertrag steht?
    kann durch ein wegfallen des fernsehanschlusses der mietpreis
    gemindert werden?

    Hallo Aleks,

    ist wirklich vereinbart, dass der Fernsehempfang in der Miete enthalten ist oder steht in den Betriebskosten, dass die Kosten für Fernseh-Kabelempfang vom Mieter zu zahlen sind ?

    Besteht im Haus ein Kabelanschluss muss der Vermieter den Anschluss an das Netz erlauben. Wenn nichts vereinbart ist trägt der Mieter die Kosten. Die Gebühren an Kabel ohnehin. Bitte nähere Hinweise.

    Gruss Günter

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!