Zurückbehaltungsrecht, wie lange?

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Okt 2004

Hallo Forum,

nehmen wir mal an ...

ein Mieter ist im Dezember aus einer Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag lief noch bis Ende Januar. Der Vermieter rechnet die Kaution ab, behält aber einen Betrag X für die Nebenkostenabrechnung zurück. Und das, obwohl seit Mitte Dezember die Wohnung unbewohnt, folglich auch ohne Verbrauch, war. Nun vergehen 10 Monate, und der Vermieter hat die Nebenkosten, welche im Vorjahr bereits im Juni gemacht wurde, immer noch nicht gemacht. Hat der Mieter irgendeine rechtliche Handhabe, wenn er genau weiss, dass
a) die Nebenkostenabrechnung längst erledigt sein müsste,
b) der Mieter sicher sein kann, dass er sogar, selbst ohne den zurückgehaltenen Betrag noch Geld bekommt und
c) die ganze Sache eine in böser Absicht getätigte Handlung ist? (Wobei man ja davon ausgehen kann, dass bei c) keine rechtliche Handhabe besteht;-))

Vielen Dank vorab für Euer Wissen.
Gruß
Dennis

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zurückbehaltungsrecht, wie lange?

    Hallo Dennis, ein Mieter ist im Dezember aus einer Wohnung ausgezogen. Der
    Mietvertrag lief noch bis Ende Januar. Der Vermieter rechnet
    die Kaution ab, behält aber einen Betrag X für die
    Nebenkostenabrechnung zurück. Und das, obwohl seit Mitte
    Dezember die Wohnung unbewohnt, folglich auch ohne Verbrauch,
    war. Nun vergehen 10 Monate, und der Vermieter hat die
    Nebenkosten, welche im Vorjahr bereits im Juni gemacht wurde,
    immer noch nicht gemacht. Hat der Mieter irgendeine rechtliche
    Handhabe, wenn er genau weiss, dass
    a) die Nebenkostenabrechnung längst erledigt sein müsste,
    den Vermieter auffordern die Abrechnung innerhalb 14 Tagen vorzulegen. b) der Mieter sicher sein kann, dass er sogar, selbst ohne den
    zurückgehaltenen Betrag noch Geld bekommt und
    c) die ganze Sache eine in böser Absicht getätigte Handlung
    ist? (Wobei man ja davon ausgehen kann, dass bei c) keine
    rechtliche Handhabe besteht;-))
    Wenn auf der Termin nicht reagiert wird, Vermieter in Verzug setzen, letzte Frist einräumen, Anwalt androhen und wenn Frist erneut verstreicht Anwalt einschalten.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Zurückbehaltungsrecht, wie lange?

      Hallo Günther,

      danke für die Infos.
      Gruß
      Dennis [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!