Zurückbehaltungsrecht, wie lange?
Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Okt 2004
Hallo Forum,
nehmen wir mal an ...
ein Mieter ist im Dezember aus einer Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag lief noch bis Ende Januar. Der Vermieter rechnet die Kaution ab, behält aber einen Betrag X für die Nebenkostenabrechnung zurück. Und das, obwohl seit Mitte Dezember die Wohnung unbewohnt, folglich auch ohne Verbrauch, war. Nun vergehen 10 Monate, und der Vermieter hat die Nebenkosten, welche im Vorjahr bereits im Juni gemacht wurde, immer noch nicht gemacht. Hat der Mieter irgendeine rechtliche Handhabe, wenn er genau weiss, dass
a) die Nebenkostenabrechnung längst erledigt sein müsste,
b) der Mieter sicher sein kann, dass er sogar, selbst ohne den zurückgehaltenen Betrag noch Geld bekommt und
c) die ganze Sache eine in böser Absicht getätigte Handlung ist? (Wobei man ja davon ausgehen kann, dass bei c) keine rechtliche Handhabe besteht;-))
Vielen Dank vorab für Euer Wissen.
Gruß
Dennis
