Eigenbedarf

Angenomme jemand möchte eine Eigentumswohnung Kaufen,in der ein Mieter bereits 25 Jahre wohnt ,kann er trotzder langen mietzeit innerhalb von 3 monaten aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden,oder mit welchen Schwierigkeiten muß man rechnen.
mfg
Klaus

Angenomme jemand möchte eine Eigentumswohnung Kaufen,in der
ein Mieter bereits 25 Jahre wohnt ,kann er trotzder langen
mietzeit innerhalb von 3 monaten aufgrund von Eigenbedarf
gekündigt werden,oder mit welchen Schwierigkeiten muß man
rechnen.

Hallo,

wenn im Mietvertrag nach zehn Jahren zwölf Monate Kündigungsfrist vereinbart sind, muss der Eigentümer nach Eintragung ins Grundbuch mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten kündigen. Der Mieter hat ein Widerspruchsrecht. Lässt es der Mieter auf einen Prozess ankommen, muss der Eigentümer notfalls ab Verkauf zwei und mehr Jahre warten.

In solchen Fällen sollte man sich überlegen, ob der Mieter nicht mit einer finanziellen, gestaffelten Entschädigung - je nachdem wann er auszieht - freiwillig einem Auszug zustimmt.

Gruss Günter

Angenomme jemand möchte eine Eigentumswohnung Kaufen,in der
ein Mieter bereits 25 Jahre wohnt ,kann er trotzder langen
mietzeit innerhalb von 3 monaten aufgrund von Eigenbedarf
gekündigt werden,oder mit welchen Schwierigkeiten muß man
rechnen.

Hi,

Gegenfrage: Wie würdest du dich fühlen, wenn du in einer Wohnung 25 Jahre lang lebst, dann erbt jemand die Wohung oder kauft sie und will dich innerhalb von drei Monaten rausschmeißen? Ich persönlich würde dazu tendieren, diese Situation mit sehr unfreundlichen Attributen zu bezeichnen… Aber deshalb gibt es ja Gesetze, die so etwas verhindern.

Ich weis nicht, wie sich bei euch der Wohungsmarkt darstellt. Etwa in München unter Zeitdruck eine neue anständige Wohnung zu finden ist der Horror (wenn man keine Kontakte hat) - außer man hat 3.000 EUR im Monat für Mietausgaben über. Es mag aber sein, dass da München kein Maßstab ist…

Gruß

Marlon

Hallo Klaus,

die Schwierigkeiten dürften darin liegen, dass der Mieter versucht, aus der ganzen Sache Kapital zu schlagen und nur unter Zahlung einer „Abfindung“ zum Auszug bereit ist.

Ich würde daher die Wohnung nur mit einem erheblichen Preisabschlag kaufen oder aber nur kaufen, wenn sich der jetzige Eigentümer um das Problem kümmert und den Mieter zum Auszug bewegen kann.

Ansonsten kann - je nach Hartnäckigkeit des Mieters - eine Räumung sehr teuer und sehr zeitintensiv werden. Völlig vergessen kannst du es, wenn der Mieter ein sozialer Problemfall oder bereits sehr alt ist.

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Hallo,

wenn im Mietvertrag nach zehn Jahren zwölf Monate
Kündigungsfrist vereinbart sind, muss der Eigentümer nach
Eintragung ins Grundbuch mit einer Kündigungsfrist von zwölf
Monaten kündigen. Der Mieter hat ein Widerspruchsrecht. Lässt
es der Mieter auf einen Prozess ankommen, muss der Eigentümer
notfalls ab Verkauf zwei und mehr Jahre warten.

In solchen Fällen sollte man sich überlegen, ob der Mieter
nicht mit einer finanziellen, gestaffelten Entschädigung - je
nachdem wann er auszieht - freiwillig einem Auszug zustimmt.

Gruss Günter

hallo Günter

Also es sieht wie folgt aus im mietvertrag gibt es keine klausel wo steht das es nach einer bestimmten mietzeit ein längere oder besondere Kündigungsfrist gibt,leider hat der bisherige Eigentümer die Mieter noch nicht einmal informiert gehabt(erst kurz vor unserem besichtigungstermin) das die Wohnungen insgesamt 3 verkauft
Die Mieterin in der Wohnung die uns interesiert sagte sofort das sie sich verständlicher weise anwaltlich beraten lässt,wir haben der frau bereits kulantz zugesichercht und würden auch ihr auch wohl bis fünf monate zeit geben zum Umzug,obwohl wohnungen findet man hier in der gegend genug auch günstig.die wohnung wird über die lbs vermittelt und der makler sagte uns kein problem drei monate dann seid ihr drin ,könnte man die lbs dazu bewegen uns das schriftlich,hätte dieses dann auch bestand um schadenersatz von der lbs zu bekommen.

Danke klaus

Gegenfrage: Wie würdest du dich fühlen, wenn du in einer
Wohnung 25 Jahre lang lebst, dann erbt jemand die Wohung oder
kauft sie und will dich innerhalb von drei Monaten
rausschmeißen? Ich persönlich würde dazu tendieren, diese
Situation mit sehr unfreundlichen Attributen zu
bezeichnen… Aber deshalb gibt es ja Gesetze, die so etwas
verhindern.

Ich weis nicht, wie sich bei euch der Wohungsmarkt darstellt.
Etwa in München unter Zeitdruck eine neue anständige Wohnung
zu finden ist der Horror (wenn man keine Kontakte hat) - außer
man hat 3.000 EUR im Monat für Mietausgaben über. Es mag aber
sein, dass da München kein Maßstab ist…

Gruß

Marlon

hi Marlon
Also wir haben der Frau direkt Kulanz zugesichercht und würden auch fünf monate warten auf einzug bei kauf,obwohl münchen ist für uns überhaupt kein maßstab hier gibt es (münsterland) wohnungen in hülle und fülle auch sehr günstig und für die frau auch noch günstigeger als das was sie jetzt bezahlt.
zum vergleich hier bezahle ich für eine 100 m wohnung mit terrasse Garten und garage 450 € kalt.

Gruß klaus

Hallo Klaus,
ich würde Die Finger davon lassen. Da sehe ich schon Probleme auf Euch zukommen. Aber wenn Ihr es nicht lassen könnt:
Die Zusicherung der Ibs würde ich mir schriftlich geben lassen und ein Rücktrittsrecht im notariellen Vertrag regeln im Falle das die Wohnung innerhalb von 5 monaten nicht frei wird sowie auch die Schadensersatzverpflichtung schriftlich regeln.
Lasst Euch von einem Anwalt beraten. Er ist billiger jetzt als danach ohne welchen schriftlichen Regelungen zu seinem recht zu kommen.

Wenn Ibs sich so sicher ist, wird sie zustimmen, das Geld ersteinmal auf ein Treuhandkonto zu belassen bis zur tatsächlichen Übernahme der Wohnung.

Gruß
Barbara

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Hallo Klaus,

wenn im Mietvertrag nach zehn Jahren zwölf Monate
Kündigungsfrist vereinbart sind, muss der Eigentümer nach
Eintragung ins Grundbuch mit einer Kündigungsfrist von zwölf
Monaten kündigen. Der Mieter hat ein Widerspruchsrecht. Lässt
es der Mieter auf einen Prozess ankommen, muss der Eigentümer
notfalls ab Verkauf zwei und mehr Jahre warten.

In solchen Fällen sollte man sich überlegen, ob der Mieter
nicht mit einer finanziellen, gestaffelten Entschädigung - je
nachdem wann er auszieht - freiwillig einem Auszug zustimmt.

Also es sieht wie folgt aus im mietvertrag gibt es keine
klausel wo steht das es nach einer bestimmten mietzeit ein
längere oder besondere Kündigungsfrist gibt,leider hat der
bisherige Eigentümer die Mieter noch nicht einmal informiert
gehabt(erst kurz vor unserem besichtigungstermin) das die
Wohnungen insgesamt 3 verkauft

dann müsste die Kündigungsfrist drei Monate betragen.

Die Mieterin in der Wohnung die uns interesiert sagte sofort
das sie sich verständlicher weise anwaltlich beraten lässt,wir
haben der frau bereits kulantz zugesichercht und würden auch
ihr auch wohl bis fünf monate zeit geben zum Umzug,obwohl
wohnungen findet man hier in der gegend genug auch günstig.die
wohnung wird über die lbs vermittelt und der makler sagte uns
kein problem drei monate dann seid ihr drin ,könnte man die
lbs dazu bewegen uns das schriftlich,hätte dieses dann auch
bestand um schadenersatz von der lbs zu bekommen.

Der Makler will verkaufen. Seine Versprechen bedeuten nichts. Nochmals. Der neue Eigentümer kann erst kündigen, wenn das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist. Das kann je nach Region und Behörde zwei bis drei Monate dauern. Dann muss zuerst gekündigt werden. Hier gibt es dann durchaus die Chance, dass ein Mieter wegen besonderer Härte der Kündigung widerspricht. Wenn es in der Umgebung genug Wohnungen gibt heisst dies noch lange nicht, dass diese Wohnungen auch wirtschaftlich dem Mieter zumutbar sind. Darum heisst es so schön " der Mieter muss in angemessener Frist zumutbaren Ersatzwohnraum finden"

Ohne eine terminierte Auszugserklärung kann man nur zur äussersten Vorsicht raten.

Gruss Günter