Hallo Klaus,
wenn im Mietvertrag nach zehn Jahren zwölf Monate
Kündigungsfrist vereinbart sind, muss der Eigentümer nach
Eintragung ins Grundbuch mit einer Kündigungsfrist von zwölf
Monaten kündigen. Der Mieter hat ein Widerspruchsrecht. Lässt
es der Mieter auf einen Prozess ankommen, muss der Eigentümer
notfalls ab Verkauf zwei und mehr Jahre warten.
In solchen Fällen sollte man sich überlegen, ob der Mieter
nicht mit einer finanziellen, gestaffelten Entschädigung - je
nachdem wann er auszieht - freiwillig einem Auszug zustimmt.
Also es sieht wie folgt aus im mietvertrag gibt es keine
klausel wo steht das es nach einer bestimmten mietzeit ein
längere oder besondere Kündigungsfrist gibt,leider hat der
bisherige Eigentümer die Mieter noch nicht einmal informiert
gehabt(erst kurz vor unserem besichtigungstermin) das die
Wohnungen insgesamt 3 verkauft
dann müsste die Kündigungsfrist drei Monate betragen.
Die Mieterin in der Wohnung die uns interesiert sagte sofort
das sie sich verständlicher weise anwaltlich beraten lässt,wir
haben der frau bereits kulantz zugesichercht und würden auch
ihr auch wohl bis fünf monate zeit geben zum Umzug,obwohl
wohnungen findet man hier in der gegend genug auch günstig.die
wohnung wird über die lbs vermittelt und der makler sagte uns
kein problem drei monate dann seid ihr drin ,könnte man die
lbs dazu bewegen uns das schriftlich,hätte dieses dann auch
bestand um schadenersatz von der lbs zu bekommen.
Der Makler will verkaufen. Seine Versprechen bedeuten nichts. Nochmals. Der neue Eigentümer kann erst kündigen, wenn das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist. Das kann je nach Region und Behörde zwei bis drei Monate dauern. Dann muss zuerst gekündigt werden. Hier gibt es dann durchaus die Chance, dass ein Mieter wegen besonderer Härte der Kündigung widerspricht. Wenn es in der Umgebung genug Wohnungen gibt heisst dies noch lange nicht, dass diese Wohnungen auch wirtschaftlich dem Mieter zumutbar sind. Darum heisst es so schön " der Mieter muss in angemessener Frist zumutbaren Ersatzwohnraum finden"
Ohne eine terminierte Auszugserklärung kann man nur zur äussersten Vorsicht raten.
Gruss Günter