Mitverkaufe Gegenstände

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Okt 2004

Was gehört zu den mitverkauften Gegenständen/Inventar in einem Haus bei einem Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück, die nicht ausdrücklich im Notarvertrag erwähnt werden müssen? Auch ein freistehender Kaminofen?
DANKE

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mitverkaufe Gegenstände

    Was gehört zu den mitverkauften Gegenständen/Inventar in einem
    Haus bei einem Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück, die
    nicht ausdrücklich im Notarvertrag erwähnt werden müssen? Auch
    ein freistehender Kaminofen?
    DANKE
    Hallo,

    zuerst einmal kann es doch nicht möglich sein, einen Kaufvertrag abzuschliessen wo es nur um das mitverkaufte Inventar usw. geht. Da ist der Streit bei dieser undefinierten Aussagen programmiert. Wenn es sich um keine Einzelaufstellung handelt müsste doch wenigstens geklärt worden sein, dass festinstallierte und/oder bewegliche Sachen darunter fallen. Vor allem welche. Der freistehende Kaminofen kann daher durch die mangelnde Vereinbarung durchaus nicht verkauft/gekauft sein

    Gruss Günter

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