Re: Mitverkaufe Gegenstände
Was gehört zu den mitverkauften Gegenständen/Inventar in einem
Haus bei einem Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück, die
nicht ausdrücklich im Notarvertrag erwähnt werden müssen? Auch
ein freistehender Kaminofen?
DANKE
Hallo,
zuerst einmal kann es doch nicht möglich sein, einen Kaufvertrag abzuschliessen wo es nur um das mitverkaufte Inventar usw. geht. Da ist der Streit bei dieser undefinierten Aussagen programmiert. Wenn es sich um keine Einzelaufstellung handelt müsste doch wenigstens geklärt worden sein, dass festinstallierte und/oder bewegliche Sachen darunter fallen. Vor allem welche. Der freistehende Kaminofen kann daher durch die mangelnde Vereinbarung durchaus nicht verkauft/gekauft sein
Gruss Günter