Muss Vermieterin zahlen?
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Okt 2004
[Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]
[Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]
Hallo...
also grundsätzlich zahlt natürlich die unterlegene Partei. Es wäre auch fragwürdig wenn das mit der argumentation "Der Gegner bekommt doch PKH, lass ihn (und damit die Staatskasse) doch zahlen" vom Tisch wäre. Sie war ja offensichtlich im Unrecht und hätte besser früher nachgegeben. Sieh es doch mal so: Wieso soll jemand, der gezwungen ist, sein recht bei Gericht durchzusetzen, denn für die uneinsichtigkeit des gegners bestraft werden??
Natürlich sollte sie dazu mal ihren anwalt befragen, der kann die Rechnung ruhig mal prüfen...
Greetz, Bommel
Hallo,
hatte weiter unten ja schonmal über ne Fast-Nachbarin meines
Bekannten geschrieben, die Ärger mit ihrem Mieter hat, auch schon bei
Gericht mit diesem Kerl war, aber da verloren hat. Sie hat jetzt,
zusätzlich zur Rechnung über die Gerichtskosten, wohl auch noch ne
RG bekommen, dass sie die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen
soll, die der für diesen Gerichtstermin gehabt hat. Sie weis aber,
das ihr Gegner, der Mieter, PKH bekommt, versteht daher nicht, warum
sie zahlen soll. Mein Bekannter hat ihr geraten, ihren Anwalt dazu
zu befragen. Ist so eine Vorgehensweise denn gerechtfertigt, das der,
der den Prozess verloren hat, auch ncoh die Anwaltskosten für den
anderen bezahlen muss??? Klingt für mich unverständlich.
LG Erika
hallo erika,
überleg doch mal:
warum sollte das sozialamt PKH zahlen für einen gewonnenen prozeß? wenn du einen prozeß gewinnst, dann muß ja auch dein gegnen die kosten von deinem anwalt übernehmen.
klar ... dem mieter in deinem fall kann's egal sein, wer zahlt. aber der behörde doch nicht!
lg, pit