Kündigung bei Auszug

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Okt 2004

Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Angenommen, Mann A trennt sich von Frau A und überträgt Frau A im Rahmen
der Gütertrennung das Haus.
Weiterhin vereinbaren beide Personen, daß Mann A bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (bis Kind A volljährig ist) das Haus mietet.

Nun hat Mann A die Idee, daß er vorzeitig auszieht und stattdessen Kind B mit dem Verlobten A einzieht.

Frau A ist von dem gar nicht begeistert und lässt klarstellen, daß Mann A durch seinen Auszug den Mietvertrag kündigt und Kind B mit dem Verlobten nicht einziehen dürfen.

Mann A ist anderer Ansicht und hält Kind B an, trotzdem einzuziehen.


Wie würde es sich rechtlich verhalten, wenn es diesen Fall gäbe?

Hätte Frau A recht, daß durch den Auszug das Mitverhältnis enden würde und Kind B nicht einziehen darf?

Dürfte Kind B trotzdem einziehen (Mann A könnte der Meinung sein, daß er einen Mitvertrag bis ins Jahr sowieso hat und Kind B im Haus wohnen darf)?


Bitte keine Vermutungen, weil so ein Fall ja doch irgendwann mal auftreten könnte.


MfG
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kündigung bei Auszug

    Hallo Michael, die Kündigung eines Mietvertrages von seitens des Mieters durch Auszug ist nicht möglich.
    Das Mietverhältnis besteht fort.
    Es gibt zwei Möglichkeiten, einen anderen seine Wohnung zu überlassen:
    1. Untermietvertrag
    2. Wechsel des Mieters im bestehenden Mietvertrag
    ABER: In beiden Fällen ist die Zustimmung des Vermieters notwendig.
    Hier wird sie ausdrücklich verweigert.
    Kind und anhang kann nicht die Wohnung übernehmen.
    Handelt der Mieter entgegen dem willen des Vermieters ist das eine Vertragsverletzung und der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, ich glaube sogar fristlos.
    Somit hätten der Mieter und sein Kind am Ende nur verloren.

    Gruß
    Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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