Kündigung bei Auszug
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Okt 2004
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen, Mann A trennt sich von Frau A und überträgt Frau A im Rahmen
der Gütertrennung das Haus.
Weiterhin vereinbaren beide Personen, daß Mann A bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (bis Kind A volljährig ist) das Haus mietet.
Nun hat Mann A die Idee, daß er vorzeitig auszieht und stattdessen Kind B mit dem Verlobten A einzieht.
Frau A ist von dem gar nicht begeistert und lässt klarstellen, daß Mann A durch seinen Auszug den Mietvertrag kündigt und Kind B mit dem Verlobten nicht einziehen dürfen.
Mann A ist anderer Ansicht und hält Kind B an, trotzdem einzuziehen.
Wie würde es sich rechtlich verhalten, wenn es diesen Fall gäbe?
Hätte Frau A recht, daß durch den Auszug das Mitverhältnis enden würde und Kind B nicht einziehen darf?
Dürfte Kind B trotzdem einziehen (Mann A könnte der Meinung sein, daß er einen Mitvertrag bis ins Jahr sowieso hat und Kind B im Haus wohnen darf)?
Bitte keine Vermutungen, weil so ein Fall ja doch irgendwann mal auftreten könnte.
MfG
Michael
