Kleinreparaturen
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Okt 2004
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Nein, dies ist keine Kleinreparatur. Dies fällt unter Wartungen. Wenn diese unterlassen wurde, obwohl dies vereinbart ist, trägt der Mieter die Kosten.
Wird es unterlassen oder wird es durch den Vermieter mit dem Mieter nicht vereinbart, ist es Sache des Vermieters.
Sache des Mieters ist es eben dann grundsätzlich, wenn die Maschine dem Mieter gehört.
Gruss Günter