Mieterhöhung zulässig?
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Okt 2004
In der Anlage zum Mietvertrag steht folgender Absatz:
Darüberhinaus ist eine Mieterhöhung zulässig:
1) sofern sich die Pauschalen in §§ 26 und 28 der II.BV für Verwaltungskosten und Instandsetzungskosten erhöht haben.
2) sofern sich die Kapitalkosten erhöhen
3) Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Wohnungsbaukreditanstalt der sich daraus ergebenden Mieterhöhung zugestimmt hat.
im eigentlichen Mietvertrag wurden die gesetzlichen Vereinbarungen zur Mieterhöhung nach §§ 558 und 559 BGB vereinbart.
Was würdet Ihr dazu sagen? Was sagt der Absatz aus? Kann oder sollte er gestrichen werden?
Herzlichen Dank
