eine Verm. vermietet eine Wohnhaushälfte an eine ander Fam. .sprich Mieter…beide Fam. bekommen ihre Heisswasserversorgung und Wärme aus einem Gastank, der mit 2 Gasuhren und Gasregler ausgestattet ist.
Nun würde Mieterin aus versch. Gründen mit den Nebenkosten in Rückstand sein…( Kaltmiete würde bez. sein ); müsste Verm. dann im Kaltem sitzen … weil Verm. einfach den Gashahn abdrehen würde ?
Verm. wünscht sich erst alle Rückstände bezahlt… diese hätten sich allerdings etwas angesammelt um alles begleichen zu können… Hinsichtlich Sozialamt keine Chance…
eine Verm. vermietet eine Wohnhaushälfte an eine ander Fam.
.sprich Mieter…beide Fam. bekommen ihre
Heisswasserversorgung und Wärme aus einem Gastank, der mit 2
Gasuhren und Gasregler ausgestattet ist.
Nun würde Mieterin aus versch. Gründen mit den Nebenkosten in
Rückstand sein…( Kaltmiete würde bez. sein ); müsste Verm.
dann im Kaltem sitzen … weil Verm. einfach den Gashahn
abdrehen würde ?
Verm. wünscht sich erst alle Rückstände bezahlt… diese
hätten sich allerdings etwas angesammelt um alles begleichen
zu können… Hinsichtlich Sozialamt keine Chance…
etwas kompliziert alles… Kinder im Haushalt …
Bei diesem Komplex wird man zuerst mal klären müssen, ob Kinder unter drei Jahren oder gar ein Säugling ( bis 12 Monate ) im Haus ist. Es ist ferner zu klären, ob hier nicht mit einer Ratenzahlung dieses Problem gelöst werden kann.
Aber eines ist sicher. Der Vermieter darf die Heizung nicht abstellen. Auch dann nicht, wenn der Mieter mit den Nebenkosten in Rückstand ist. Notfalls muss dem Vermieter erklärt werden, dass er mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zu rechnen hat ( die Kosten mus der Vermieter tragen).
Wobei man bei der Klärung auch noch zu prüfen hat, wie es zu diesem Rückstand kommen konnte. Waren die Vorauszahlungen zu gering, dann muss der Vermieter Ratenzahlung akzeptieren. Hat der Mieter diesen Rückstand verschuldet kann man nur auf das Entgegenkommen hoffen. In keinem Fall aber darf man das Gas abstellen und Heizung oder gar die Möglichkeit nehmen, dass gekocht werden kann.
In den Wintermonaten - ohne Heizung - besteht - neben der Probleme der Erkrankung auch das Risisko, dass bei kalter Witterung Leitungen eingefrieren. Wer sich das Essen nicht zubereiten kann, kann sogar in Gaststätten auf Kosten des Vermieters einmal täglich warm essen und die Kosten mit der Miete verrechnen.
wie kommt es dann, dass im Gegensatz zu deinen Aussagen, die Stadtwerke (oder andere Energieversorger)berechtigt sind Gas und Strom abzustellen, wenn über einen längeren Zeitraum die Rechnung nicht bezahlt wurde? Dieses Vorgehen habe ich vor einigen Tagen in einer Reportage verfolgen können.
Gruß,
Sandrin
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Die aufgelaufende Kosten würden sich so zusammensetzen:
Restschulden aus Betriebskostenabrechnung/nachzahlung 20021.5.2001-2.5.2002)
-einige wenige Betriebskostenabschläge 2003
im Oktober2003 erfolgte Gasabstellung… aus lauter Frust/Wut.Dummheit wurden dann keine Betriebskosten mehr bez.
in diesem Jahr hat man bis jetzt 6 mal BK gezahlt, weil die Verm. dann wieder Gas bestellen wollte… nur dabei ist es geblieben…bei versprechungen
-die letzte BK- abrechnung wurde bis 21.1. 2003 gemacht.
nun machte man die BK vom 22.1.03 bis hmm… gestern … allso zeitraum fast 2 Jahre…
in der Fam. sind 3 Kinder… KIndergarten, Schulkind,Auszubild.
im Vermittlungsversuch wurde Ratenzahlung angeboten seitens Mieter/Schuldner…
kochen kann die Fam. elektrisch… aber weder baden noch duschen … eben nur Heisswasser machen und abseifen oder so…
wie kommt es dann, dass im Gegensatz zu deinen Aussagen, die
Stadtwerke (oder andere Energieversorger)berechtigt sind Gas
und Strom abzustellen, wenn über einen längeren Zeitraum die
Rechnung nicht bezahlt wurde? Dieses Vorgehen habe ich vor
einigen Tagen in einer Reportage verfolgen können.
Mit den Energieversorgern werden Verträge abgeschlossen. Die Rechtssprechung erlaubt den Versorgern Strom / Gas / abzustellen. Bei Wasser muss der Versorger jedoch die Möglichkeit öffnen, dass der Schuldner gegen Bargeld Wasser abholen kann.
Ein Privatmann hat kein Recht auf Selbstjustiz. Er muss die Forderung gerichtlich geltend machen. Er kann nicht einfach Gas / Strom oder Wasser abstellen. Insoweit kann auch ein Hausverwalter nicht willkürlich Richter spielen.
in einer Eigentümergeminschaft wird das aber auch so
gehandhabt:
Der Eigentümer zahlt das Wohngeld nicht - daraufhin wird auf
Grund der Verwalterweisung dem Mieter des Eigentümers das Gas
abgeschaltet.
Der Verwalter muss hier klagen. Wenn dem Eigentümer ein Schaden entsteht oder gar im Winter ein Gebäudeschaden mangels ausreichender Beheizung entsteht, macht sich der Hausverwalter haftbar. Diese verbotene Eigenmacht ist eine willkürliche Handlung.
Der Verwalter meint(nach Anwaltsberatung), dass dies nach
gängiger Rechtsprechung zulässig sei.
(…und außerdem ist es wirksam!)
Der Anwalt irrt. Der Hausverwalter hat nicht dieselben Rechte wie ein Gas-, Strom - oder Wasserversorger. Dem Eigentümer ist anzuraten eine einstweilieg Anorndung zu erwirken. Einem Mieter wäre anzuraten umgehend die Miete wegen fehlendem Warmwasser um diese Zeit um mindestens 40 % zu mindern, bei fehlender Heizung derzeit noch 20 % der Kaltmiete, insgesamt also mindestens zusammengenommen 50 %. Im Winter ist bei fehlender Heizung die Mietminderung 100 %.
hier muss der Vermieter der Ratenzahlung auf jeden Fall zustimmen. Es ist von ihm zu vertreten, dass er nicht rechtzeitig abgerechnet hat.
Setze Dich mit dem Vermieter in Verbindung und teile ihm schriftlich mit, dass er innerhalb 24 Stunden die Heizung in Betrieb zu nehmen hat, dafür zu sorgen hat, dass Warmwasser zur Verfügung steht und unterbreite gleichzeitig den Zahlungsvorschlag. Reagiert er nicht auf den Vorschlag dann einfach die Raten pünktlich überweisen. Für die Zeit, zu der er keine Warmwasserversorgung und keine Heizung zur Verfügung stellt, stehen ihm als Vermieter auch keine Vorauszahlungen zu.
Dies bedeutet aber auch, dass eine Abrechnung über 12 und mehr Monate ohnehin nicht richtig sein kann. Man kann ja nicht Kosten für einen Zeitraum verteilen, wo man die Versorgung nicht sicher stellt. Suche am Ort einen Mieterverein auf und lasse Dich beraten.
Gruss Günter
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und was ist, wenn der Vermieter (Hausverwalter) keine Privatperson, sondern eine juristische Person ist? Nicht jeder Vermieter ist eine Privatperson, sondern kann genauso gut wie ein Energieversorger eine juristische Person sein.
Gruß,
Sandrin
Mit den Energieversorgern werden Verträge abgeschlossen. Die
Rechtssprechung erlaubt den Versorgern Strom / Gas /
abzustellen. Bei Wasser muss der Versorger jedoch die
Möglichkeit öffnen, dass der Schuldner gegen Bargeld Wasser
abholen kann.
Ein Privatmann hat kein Recht auf Selbstjustiz. Er muss die
Forderung gerichtlich geltend machen. Er kann nicht einfach
Gas / Strom oder Wasser abstellen. Insoweit kann auch ein
Hausverwalter nicht willkürlich Richter spielen.