Re: Nebenkostenschulden/Gasabstelllen
Hallo,
eine Verm. vermietet eine Wohnhaushälfte an eine ander Fam.
.sprich Mieter...beide Fam. bekommen ihre
Heisswasserversorgung und Wärme aus einem Gastank, der mit 2
Gasuhren und Gasregler ausgestattet ist.
Nun würde Mieterin aus versch. Gründen mit den Nebenkosten in
Rückstand sein...( Kaltmiete würde bez. sein ); müsste Verm.
dann im Kaltem sitzen .. weil Verm. einfach den Gashahn
abdrehen würde ?
Verm. wünscht sich erst alle Rückstände bezahlt... diese
hätten sich allerdings etwas angesammelt um alles begleichen
zu können... Hinsichtlich Sozialamt keine Chance...
etwas kompliziert alles.. Kinder im Haushalt ...
Bei diesem Komplex wird man zuerst mal klären müssen, ob Kinder unter drei Jahren oder gar ein Säugling ( bis 12 Monate ) im Haus ist. Es ist ferner zu klären, ob hier nicht mit einer Ratenzahlung dieses Problem gelöst werden kann.
Aber eines ist sicher. Der Vermieter darf die Heizung nicht abstellen. Auch dann nicht, wenn der Mieter mit den Nebenkosten in Rückstand ist. Notfalls muss dem Vermieter erklärt werden, dass er mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zu rechnen hat ( die Kosten mus der Vermieter tragen).
Wobei man bei der Klärung auch noch zu prüfen hat, wie es zu diesem Rückstand kommen konnte. Waren die Vorauszahlungen zu gering, dann muss der Vermieter Ratenzahlung akzeptieren. Hat der Mieter diesen Rückstand verschuldet kann man nur auf das Entgegenkommen hoffen. In keinem Fall aber darf man das Gas abstellen und Heizung oder gar die Möglichkeit nehmen, dass gekocht werden kann.
In den Wintermonaten - ohne Heizung - besteht - neben der Probleme der Erkrankung auch das Risisko, dass bei kalter Witterung Leitungen eingefrieren. Wer sich das Essen nicht zubereiten kann, kann sogar in Gaststätten auf Kosten des Vermieters einmal täglich warm essen und die Kosten mit der Miete verrechnen.
Gruss Günter