Teppich entfernen nach Miettende
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Okt 2004
Hallo liebe Experten.
Angenommen jemand ist vor 2 Jahren in eine Wohnung eingezogen, in
der noch Teppichboden vom Vormieter lag.
Weiter angenommen, der Makler der die Wohnung damals vermietete, hat
den Mietern gesagt, dass sie mit dem alten Teppichboden "machen können, was sie wollen." Es wurde dem Makler mitgeteilt, dass
man Laminat legen wolle, was auch erlaubt wurde.
Beim Heraussreissen des Teppichbodens des Vormieters blieb aber
der Teepichkleber (?) bzw. eine Schaumstoffschicht liegen und
klebte am Boden fest. Die Mieter legten den erlaubten Laminat einfach drüber.
Nach 2 Jahren erlischt das Mietverhältnis und die Mieter nehmen das Laminat mit in eine andere Wohnung. Jetzt liegt natürlich als Bodenbelag nur noch der alte Teppichschaumstoffrest.
Bei der Wohnungsübergabe im Protokoll steht nur, dass dieser Schaumstoffrest noch liegt (als bloße Tatsache, nicht als Wertung), ansonsten wurde die Wohnung ohne Mängel übergeben.
Nach fast 2 Monaten meldet sich der alte Vermieter und fordert, dass diese Schaumstoffreste noch entfernt werden müssen, weil ein Nachmieter dort wieder Teppich legen will.
Meine Frage: Ist das in einem solchen Fall rechtens? Kann der Vermieter verlangen, dass die Schaumstoffreste auch noch abgeschabt werden müssen? Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung lediglich Besenrein übergeben werden musste und im Übergabeprotokoll steht nichts davon, dass der Bodenbelag abgeschabt werden muss.
Grüße
Thomas
