Wann ist das Mietverhältnis beendet?
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Okt 2004
liebes orakel,
man stelle sich folgenden fall vor:
- ein mieter M kündigt fristgerecht zum 30.9. und der vermieter V bestätigt M diesen termin schriftlich.
- am 26.9. teilt M per SMS mit, daß er die wohnung erst zum 16.10. räumen kann.
- V teilt M mit, daß das mietverhältnis am 2.10. geendet hat.
- am 14.10. meldet V den M beim meldeamt ab.
- am 16.10. morgens zieht M aus (ohne anwesenheit von V) und hinterläßt ein altes regal und einen badspiegel. V deponiert dies vorsichtshalber im keller.
- eine schlüsselübergabe oder -hinterlassung fand nicht statt.
- die neue anschrift rückt M trotz anfrage vom V nicht raus. V hat von M nur noch die handy-nr.
- am 17.10. teilt M per SMS mit, daß er den schlüssel am 18.10. per post schicken wolle.
- am 21.10. erinnert V per SMS an das versprechen von M, was der aber frech beantwortet mit "im moment viel zu tun, gerade keine zeit, frühestens komme ich am 23.10. dazu."
am 27.10. unterzeichnet V mit einem neuen mietinteressenten einen mietvertrag, der ab dem 16.11. gilt. inwieweit hat V rein rechtlich noch zu befürchten, der M könnte nachträglich nochmal versuchen, die wohnung wieder zu bewohnen? die schlüssel (was ja scheinbar die rückgabe der mietsache darstellt) wurden zwar nicht übergeben, aber die wohnung wurde doch mit dem auszug (der bettstätte) aufgegeben, und die SMS des M zeigen ja auch die ankündigung der schlüsselrücksendung, die verweigerung der nennung der neuen adresse, die ankündigung der räumung zum 16.10. usw.
lg, pit
